Alles rund um Ihren
BAföG Antrag

Der BAföG-Antrag

Wo wird der Antrag gestellt?

Der Antrag wird beim BAföG-Amt am jeweiligen Hochschulort gestellt.
Studierende im Zuständigkeitsbereich des Studierendenwerks Bielefeld stellen ihren Antrag bitte an:

postalischpersönlich
Studierendenwerk Bielefeld
Amt für Ausbildungsförderung
Postfach 10 02 03
33502 Bielefeld
Studierendenwerk Bielefeld
Amt für Ausbildungsförderung

Universitätshauptgebäude Gebäudeteil C2
Universitätsstraße 25
33615 Bielefeld

Wann muss der Antrag eingereicht werden?

Möglichst bald nach der Immatrikulation! Ausbildungsförderung wird nicht rückwirkend, sondern frühestens vom Tage der Antragstellung an gezahlt. Der erste Antrag kann formlos gestellt werden, möglichst aber auf dem Formblatt 1.

Wo gibt es Antragsformulare?

Beim Studierendenwerk Bielefeld (Universitäts-Hauptgebäude, C2 - 200). Bitte beachten Sie, dass ein  Versand der Antragsvordrucke nur nach Zusendung eines frankierten Rückumschlags möglich ist. Direkt-Download vom Server hier.

BAföG-Antrag online stellen

Reichen Sie Ihre Unterlagen über das Portal BAföG Digital ein.

BAföG Flyer

Flyer zum Thema BAföG

Weitere nützliche Informationen finden Sie auch in diesem Flyer.

Was gehört zu einem vollständigen BAföG-Antrag?

  • Antrag auf Ausbildungsförderung (Formblatt 1),
  • Dokumentation des schulischen und beruflichen Werdegangs (nur beim Erstantrag, Anlage 1 zu Formblatt 1),
  • Studienbescheinigung nach § 9 BAföG der entsprechenden Ausbildungsstätte,
  • Einkommenserklärung der Eltern und des Ehegatten (Formblatt 3).
  • Für jeden Einkommensbezieher ist eine Einkommenserklärung erforderlich.
  • Für die Berechnung der Ausbildungsförderung sind grundsätzlich die Einkünfte des Ehegatten und der Eltern im vorletzten Kalenderjahr vor  Beginn des Bewilligungszeitraumes relevant. Renten, steuerfreie Einnahmen wie z.B. Arbeitslosengeld, Krankengeld usw. sind separat zu belegen.
  • Des Weiteren sind Nachweise über eine Krankenversicherung (wenn Sie selbst versichert sind) und Mietbescheinigungen (wenn Sie nicht bei den Eltern wohnen) erforderlich und können geltend gemacht werden.

Ihr Antrag per Mail oder De-Mail

Hier finden Sie weitere Informationen

Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns!