KfW-Studienkredit

Einige Geldinstitute vergeben für die Kosten des Studiums und den Lebensunterhalt verzinsliche Bankkredite. Das Studierendenwerk Bielefeld ist seit April 2006 als Vertriebspartner der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) akkreditiert. Informationen zum Studienkredit der KfW erhalten Sie unter www.kfw-foerderbank.de. Ansprechpartner/innen beim Studierendenwerk Bielefeld sind
Herr Hitschler, Zimmer C2-211, Telefon 0521 106-88826,
Frau Otteimkampe, Zimmer C2-238, Telefon 0521 106-88833 und
Frau Schubert, Zimmer C2-217, Telefon 0521 106-88825.
Aktuelle Hinweise
Erstmalige Beantragung eines KfW-Studienkredites
Für die erstmalige Antragstellung vereinbaren Sie bitte für die Vertragsunterzeichnung einen persönlichen Termin bei einem/r unserer KfW-Berater/innen. Bitte beachten Sie, dass auf den Verkehrsflächen des Universitätshauptgebäudes eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ist.
Studienbescheinigung: Auf Grund der aktuellen Situation hat die KfW sich mit Blick auf den KfW-Studienkredit zu folgender Maßnahme entschieden: Die Unterlagen zum Nachweis der Immatrikulation werden postalisch oder per E-Mail entgegengenommen (gescannt oder fotografiert, an: kfw(at)stwbi.de) – ausnahmsweise und nur für dieses weitere Semester. Bitte reichen Sie diese Unterlagen ein:
- Das Nachweisprotokoll der Immatrikulation
- Ihre Immatrikulationsbescheinigung
- Eine gut lesbare Ausweiskopie (Bild muss erkennbar sein)
Leistungsnachweis: Der Leistungsnachweis muss spätestens zum 15.04. beziehungsweise 15.10. direkt bei der KfW-Bank eingereicht eingereicht werden. Bitte weisen Sie der KfW-Bank bis zu diesem Zeitpunkt nach, dass Sie bis zum Ende des 6. Fach- bzw. Fördersemesters mindestens 50 Prozent der für den Studienabschluss notwendigen Leistungen oder mindestens 90 ECTS-Punkte (Bachelor) erbracht haben.
Verlängerungsbescheinigung: Die in der Regel im 10. Fach- bzw. Fördersemester fällige Bescheinigung der Hochschule ist direkt an die KfW Niederlassung Bonn, Abteilung NKa2, 53170 Bonn zu senden. Bitte nutzen die das KfW-Formular „Bescheinigung der Hochschule über den voraussichtlichen Studienabschluss“, das Sie sich auf der Homepage der KfW-Bank runterladen können.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der KfW unter nachfolgendem Link : https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Studieren-Qualifizieren/KfW-Studienkredit/Auszahlung/