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BAföG-Ratgeber

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BAföG FAQ

Damit Sie schnell und einfach Antworten auf Ihre Fragen zum BAföG bekommen. Klicken Sie sich durch und erfahren Sie von A wie „Antragsstellung“ bis Z wie „Zuständiges BAföG-Amt“ alles rund um die staatliche Förderung für Studierende.

A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z

A

Sämtliche Änderungen in den Verhältnissen, die Auswirkungen auf die Höhe einmal bewilligter Ausbildungsförderung haben können, müssen unverzüglich mitgeteilt werden. Änderungen können Sie über das Portal www.bafoeg-digital.de mitteilen und eine entsprechende Anlage beifügen. Alternativ können Sie uns die Änderungen auch per Mail oder Post zukommen lassen. Das entsprechende Formblatt finden Sie in Kürze hier. Änderungen können z.B. die neue Anschrift, eine Unterbrechung des Studiums, ein Wechsel der Studienrichtung oder aber auch die Mitteilung zu einer neuen Kontoverbindung sein. 

Wer sein Studium abbricht und BAföG bezieht, muss das BAföG-Amt umgehend über den Abbruch informieren und so schnell wie möglich die Exmatrikulationsbescheinigung zusenden. Die BAföG-Zahlung endet mit dem Monat, in dem die Exmatrikulation ausgestellt wurde (und nicht mit dem Ende des Semesters).

Eine Ablehnung dem Grunde nach bedeutet, dass die Voraussetzungen, BAföG zu erhalten, nicht erfüllt sind. Die Begründung wird im Schreiben benannt. Eine Ablehnung mangels Mitwirkung begründet sich auf dem Sozialgesetzbuch (SGB) und bedeutet, dass Sie die maximale Einreichungsfrist für fehlende Unterlagen nicht eingehalten haben. In diesem Fall gibt es eine letzte vierwöchige Frist.

Wenn sich die Einkommensverhältnisse von Ihnen, Ihren Eltern oder Ihrem/Ihrer Lebenspartner*in/Ehepartner*in ändern, stellen Sie unbedingt einen Aktualisierungsantrag und zwar jederzeit während Ihres Bewilligungszeitraums. Ihre Förderungshöhe wird dann neu berechnet und Sie erhalten ggf. einen höheren Förderungsbetrag. Das entsprechende Formblatt finden Sie in Kürze hier.

Prinzipiell gilt folgende Altersgrenze beim BAföG: Wer bei Beginn des Studiums das 45. Lebensjahr nicht überschritten hat, ist förderungsfähig. Ausnahmen:

  • Abitur oder Fachhochschulreife wurden auf dem zweiten Bildungsweg (Fachoberschule nach Berufsabschluss, Abendschule, Kolleg) erworben und das Studium im Anschluss daran sofort begonnen.
  • Bis zum Zeitpunkt des Studienbeginns wurden ein oder mehrere eigene Kinder unter 14 Jahren erzogen (D.h. Erziehungszeiten werden nur bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres des jeweiligen Kindes berücksichtigt).
  • Ein früherer Studienbeginn war bislang aufgrund einer Behinderung oder schwerwiegenden Erkrankung nicht möglich.
  • Aufgrund der besonderen beruflichen Qualifikation erfolgte die Zulassung zur Hochschule im konkreten Einzelfall auch ohne Abitur / Fachhochschulreife.
  • Wenn während eines Bachelorstudiums die Altersgrenze überschritten wurde, sofern das Masterstudium unmittelbar im Anschluss aufgenommen wird.

Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit oder einen aufenthaltsrechtlichen Status gem. §8 BAföG, eine Hochschulzugangsberechtigung, noch kein abgeschlossenes Studium (Ausnahme: Bachelor-Master-Kombination) und sind unter 45 Jahre? Dann sind Sie aller Voraussicht nach BAföG-berechtigt. Stellen Sie jetzt Ihren Antrag auf www.bafoeg-digital.de.


Wenn Sie Ihren BAföG-Antrag online über www-bafoeg-digital.de stellen, benötige Sie keine Antragsformulare. Bei Antragsstellung per Post oder E-Mail finden Sie die erforderlichen Antragsformulare in Kürze hier.

BAföG erhalten Sie nur auf Antrag. Das Studierendenwerk Bielefeld empfiehlt, in jedem Fall und so früh wie möglich einen Antrag auf Ausbildungsförderung zu stellen. Ihren Förderantrag können Sie online auf dem Portal www.bafoeg-digital.de stellen. Alternativ kann der Antrag auch per E-Mail (bafoeg@stwbi.de), per Post (Studierendenwerk Bielefeld, Amt für Ausbildungsförderung, Postfach 10 02 03, 33502 Bielefeld) oder per De-Mail (studienfinanzierung@stwbi.de-mail.de) eingereicht werden. Die erforderlichen Formblätter erhalten Sie in Kürze hier. Zur Fristwahrung genügt zunächst ein formloser Antrag. Das Datum des Antragseingangs ist wichtig, da ab Antragsmonat, nicht aber rückwirkend gezahlt werden kann. Wer Unterstützung bei der Antragstellung braucht, meldet sich am besten telefonisch bei der kostenlosen BAföG-Hotline unter 0800-223 63 41. Es lohnt sich, den BAföG-Antrag auszufüllen!

B

Das Amt für Ausbildungsförderung des Studierendenwerks Bielefeld, kurz BAföG-Amt genannt, befindet sich im Hauptgebäude der Universität Bielefeld (Gebäudeteil C2), Universitätsstraße 25, 33615 Bielefeld. Die Postadresse lautet: Studierendenwerk Bielefeld, Amt für Ausbildungsförderung, Postfach 10 02 03, 33502 Bielefeld.

Studierende der folgenden Hochschulen beantragen Ausbildungsförderung nach dem BAföG beim Studierendenwerk Bielefeld - Amt für Ausbildungsförderung: Universität Bielefeld, HSBI Hochschule Bielefeld, Technische Hochschule Ostwestfalen-Lippe, Hochschule für Musik Detmold, Hochschule für Kirchenmusik Herford, Fachhochschule des Mittelstands Bielefelds, Fachhochschule der Wirtschaft Bielefeld und Gütersloh, Fachhochschule der Diakonie Bielefeld.

Der Gesetzgeber hat Beträge festgelegt, die Studierende typischerweise für ihren Lebensunterhalt benötigen. Diese Beträge werden Bedarfssätze genannt. Ein individueller Bedarf wird nicht berücksichtigt. Gesetzliche Grundlage für die Höhe der Bedarfssätze sind § 12 und § 13 BAföG. Die derzeit (seit dem 1. August 2022) geltenden Bedarfssätze lauten:

  • Grundbedarf (für alle Studierenden gleich): 452,00 EUR
  • Unterkunftsbedarf bei Wohnung bei den Eltern: 59,00 EUR
  • Unterkunftsbedarf bei auswärtiger eigener Wohnung:  360,00 EUR
  • Krankenversicherungszuschlag bei

a) studentischer Versicherungspflicht: 94,00 EUR

b) freiwilliger Mitgliedschaft: bis zu 168,00 EUR

  • Pflegeversicherungszuschlag bei

a) studentischer Versicherungspflicht: 28,00 EUR

b) freiwilliger Mitgliedschaft: bis zu 38,00 EUR

  • Kinderbetreuungszuschlag für eigene Kinder unter 14 Jahren: 160,00 EUR pro Kind
  • Über unsere Online-Terminvereinbarung können Sie einen telefonischen oder persönlichen Beratungstermin vereinbaren. Dienstags bieten wir Ihnen eine persönliche Beratung an. Montags und freitags beraten wir Sie gerne telefonsich. Mittwochs und donnerstags kümmern wir uns aufgrund der aktuell hohen Anzahl eingegangener Anträge ausschließlich um die Antragsbearbeitung. An diesen Tagen stehen wir für Beratungsgespräche nicht zur Verfügung. 
  • Die BAföG-Beratungs-Hotline des Bundesministeriums für Bildung und Forschung ist gebührenfrei montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr unter der Telefonnummer 0800 223 63 41 zu erreichen. 
  • In dringenden Angelegenheiten erreichen Sie uns montags bis freitags von 9 bis 13 Uhr unter der Telefonnummer +49 (0) 521 106 888 00. Sachstandsanfragen können hier jedoch nicht beantwortet werden. Danke für Ihr Verständnis! 

D

Die Darlehenskasse der Studierendenwerke Nordrhein-Westfalen e.V. bietet ein zinsloses Darlehen für Studierende in NRW an: Daka - Darlehenskasse der Studierendenwerke e.V.

Für nachweisbaren, verschlüsselten Mail-Kontakt können Sie folgende De-Mail-Adresse nutzen: studienfinanzierung@stwbi.de-mail.de. Bitte beachten Sie: Für die Nutzung der De-Mail-Adresse benötigen Sie ein De-Mail-Konto.

E

Wenn Sie verheiratet sind oder während des Studiums heiraten, benötigen wir einen Einkommensnachweis Ihres Ehepartners/Ihrer Ehepartnerin oder Ihres/Ihrer eingetragenen Lebenspartners/Lebenspartnerin. Das entsprechende Formblatt finden Sie in Kürze hier.

In einem 12-monatigen Bewilligungszeitraum können nicht verheiratete Studierende ohne Kinder bis zu 6.251,04,00 EUR brutto ohne Anrechnung auf die Ausbildungsförderung verdienen. Achtung: Zum Brutto-Einkommen zählt auch Weihnachts- und Urlaubsgeld. Das Einkommen während eines Praxissemesters wird gesondert angerechnet. Gut zu wissen: Sollten Sie während Ihres Bewilligungszeitraumes mehr als 6.251,04 EUR verdienen, entfällt das BAföG nicht. Es wird lediglich die Differenz, die darüber hinaus geht, bei der Berechnung berücksichtigt. Für freiberufliche Tätigkeiten, Selbständige, Gewerbetreibende, Übungsleiter*innen und Studierende mit Kindern gelten andere Einkommensgrenzen.

Für die Anrechnung des Einkommens des Ehepartners/der Ehepartnerin oder des Lebenspartners/der Lebenspartnerin oder der Eltern sind die Einkommensverhältnisse im vorletzten Kalenderjahr vor Beginn des Bewilligungszeitraumes maßgebend. Das Einkommen muss bei der Antragsstellung (Formblatt 3) angegeben und entsprechende Nachweise beigefügt werden (Einkommensteuerbescheid, Lohnsteuerbescheinigung, Verdienstnachweise o.ä.). Lohnersatzleistungen (Arbeitslosengeld, Krankengeld o.ä.) sowie Renten sind gesondert nachzuweisen.

Unter folgenden Voraussetzungen haben Sie Anspruch auf eine elternunabhängige Förderung:

  • Wenn Sie bei Beginn des Studiums das 30. Lebensjahr vollendet haben.
  • Wenn Sie nach Vollendung des 18. Lebensjahres mindestens fünf Jahre erwerbstätig waren.
  • Wenn Sie bei Beginn des Ausbildungsabschnittes nach Abschluss einer vorhergehenden, zumindest dreijährigen Ausbildung drei Jahre oder im Fall einer kürzeren Ausbildung entsprechend länger erwerbstätig waren.

Sprechen Sie uns an, wenn Sie unsicher sind, ob Sie diese Voraussetzungen erfüllen. Wir beraten Sie! 

Mit dem Studienabbruch endet der Anspruch auf Ausbildungsförderung. Die Änderung muss dem BAföG-Amt unverzüglich mitgeteilt werden. Das BAföG-Amt wird von der Universität oder den Hochschulen nicht über eine Exmatrikulation informiert.

F

Bis zum Ende des dritten Fachsemesters können Sie in einen Studiengang mit anderer Fachrichtung wechseln, wenn ein „wichtiger Grund“ vorliegt. Anerkennungsfähige wichtige Gründe sind insbesondere ein Neigungswandel oder ein Eignungsmangel.Nach Ablauf von drei Semestern kann eine Weiterförderung nur bewilligt werden, wenn für den Wechsel ein unabweisbarer Grund vorliegt. Ein unabweisbarer Grund liegt insbesondere dann vor, wenn es einem/einer Studierenden infolge einer plötzlich auftretenden Erkrankung oder eines Unfalls unmöglich ist, den zuerst angestrebten Beruf auszuüben. Wir empfehlen Ihnen in solchen Situationen eine persönliche oder telefonische Beratung. ZurTerminvereinbarung.

Ab Wintersemester 2024/25 wird mit dem Flexibilitätssemester Studierenden die Möglichkeit gewährt, flexibel, ohne Angabe von Gründen über die gesetzlich vorgesehene Förderungshöchstdauer oder die bereits verlängerte Förderungsdauer hinaus ein weiteres Semester lang BAföG-Förderung zu beziehen. Das Flexibilitätssemester wird auf Antrag und nur einmal während der Studienlaufbahn gewährt. Bei mehrstufigen Studiengängen im Bachelor-/Mastersystem bedeutet dies, dass es nur einmalig im Bachelor oder einmalig im Master bewilligt wird. 

Der Folgeantrag ist schnell gemacht: Formblatt 9 ausfüllen und die Studienbescheinigung einreichen. Eltern//Ehepartner*innen/Lebenspartner*innen reichen Formblatt 3 und die Einkommensnachweise für das vorvorletzte Jahr ein. Alle anderen Nachweise entfallen für Sie bei einem Folgeantrag.

Alle Formblätter finden Sie in Kürze hier

Für jede Fachrichtung ist eine Förderungshöchstdauer festgelegt. Sie beläuft sich auf sechs bis zehn Semester und kann für die jeweilige Fachrichtung beim BAföG-Amt erfragt fragen. Eine Weiterförderung nach Förderungshöchstdauer ist für eine angemessene Zeit zulässig, wenn die Studienverzögerung auf schwerwiegenden Gründen beruht, zum Beispiel Krankheit, Pflege eines nahen Angehörigen, Mitarbeit in Hochschulgremien (AStA, Fachschaftsrat, etc.) oder Erziehung eines Kindes bis zum Alter von 14 Jahren.

Förderung durch BAföG steht Ihnen ab dem Monat zu, in dem Sie Ihren Antrag gestellt haben, frühestens ab Studienbeginn. Stellen Sie den Antrag z.B. im Juli und Ihr Studium beginnt im Oktober, steht Ihnen eine Förderung ab Oktober zu und wird Ende September ausgezahlt. Wenn Sie den Antrag aber erst im November stellen, haben Sie den Anspruch auf Förderung für den Monat Oktober verloren. Ihr Anspruch auf BAföG beginnt dann erst im November.

Wir empfehlen: Stellen Sie den Erstantrag und den Folgeantrag mindestens zwei Monate vor Beginn des Studiums bzw. vor Ablauf des laufenden Bewilligungszeitraums.

G

Das BAföG-Amt prüft, ob für Ihre Geschwister ein zusätzlicher Freibetrag vom Einkommen der Eltern gewährt werden kann. Entsprechende Nachweise sind beizufügen (Schulbescheinigungen, Ausbildungsverträge, Immatrikulationsbescheinigungen o. ä.). Nur die Geschwister, die ihren Lebensunterhalt ausnahmslos alleine verdienen, werden nicht im entsprechenden Formblatt 3 aufgeführt.

H

Ein Härtefreibetrag kann gewährt werden, wenn in der Familie ein Grad der Behinderung (Eltern, Geschwister, Antragssteller*in) festgestellt wurde (minds. 30%). Der Antrag muss vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes gestellt werden. Der Freibetrag mindert das anzurechnende Einkommen und erhöht damit den Förderungsbetrag.

Bei einem Wechsel der Hochschule (Fachrichtung unverändert), sollte das alte und das neue BAföG-Amt frühzeitig informiert werden, so dass der Versand Ihrer Akte veranlasst werden kann. An Ihrer laufenden Förderung ändert sich nichts.

Mit der 29. BAföG-Novelle, die seit Wintersemester 2024/25 gilt, erhöhten sich die Bedarfssätze und Pauschalen. Die maximale Förderung (sog. Höchstsatz) für Studierende, die nicht bei den Eltern wohnen und sich selber krankenversichern müssen liegt z.Zt. bei 992,00 EUR im Monat. 

K

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellt seit 2006 mit dem Studienkredit eine Finanzierungsmöglichkeit für Studierende bereit. Der Kredit wird, anders als zum Beispiel das BAföG, unabhängig von der sozialen Bedürftigkeit vergeben

Studierende mit eigenen Kindern erhalten 160,00 EUR mehr BAföG pro Monat, höhere Einkommensgrenzen und eine verlängerte Förderung über die Regelstudienzeit hinaus. Vereinbaren Sie jetzt einen persönlichen Termin und lassen Sie sich beraten. 

L

Wenn Sie in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, die einer Ehe gesetzlich gleichgestellt ist, wird ein Einkommensnachweis (Formblatt 3) benötigt.

Ab dem 5. Fachsemester wird BAföG nur bei Vorlage eines Leistungsnachweises gewährt. Wurden die üblichen Leistungen nicht erbracht, kann in Einzelfällen eine spätere Vorlage des Leistungsnachweises beantragt werden. Was unter den üblichen Leistungen zu verstehen ist, kann beim zuständigen Prüfungsamt Ihrer Hochschule erfragt werden.

 

M

Der BAföG-Bedarf erhöht sich, wenn Sie nicht bei Ihren Eltern leben. Um Ihnen die Wohnpauschale zahlen zu können, ist ein Nachweis erforderlich. Bitte fügen Sie Ihrem Antrag eine Kopie des Mietvertrages oder die Meldebestätigung bei. Änderungen im Mietverhältnis sind unverzüglich mitzuteilen.

N

In einem 12-monatigen Bewilligungszeitraum können nicht verheiratete Studierende ohne Kinder bis zu 6.251,04,00 EUR brutto ohne Anrechnung auf die Ausbildungsförderung verdienen. Achtung: Zum Brutto-Einkommen zählt auch Weihnachts- und Urlaubsgeld. Das Einkommen während eines Praxissemesters wird gesondert angerechnet.

Gut zu wissen: Sollten Sie während Ihres Bewilligungszeitraumes mehr als 6.251,04 EUR verdienen, entfällt das BAföG nicht. Es wird lediglich die Differenz, die darüber hinaus geht, bei der Berechnung berücksichtigt. Für freiberufliche Tätigkeiten, Selbständige, Gewerbetreibende, Übungsleiter*innen und Studierende mit Kindern gelten andere Einkommensgrenzen.

O

Die Antragsstellung ist auch online unter

www.bafoeg-digital.de

möglich. Mit dem BAföG Digital Benutzerkonto können Sie Ihren Förderantrag digital stellen und Ihrem zuständigen Amt übermitteln. Sie werden intuitiv durch das Portal geführt und können die Bearbeitung jederzeit unterbrechen. Notwendige Dokumente laden Sie bequem per Upload-Funktion hoch - auch separat zu einem späteren Zeitpunkt.
  • Über unsere Online-Terminvereinbarung können Sie einen telefonischen oder persönlichen Beratungstermin vereinbaren. Dienstags bieten wir Ihnen eine persönliche Beratung an. Montags und freitags beraten wir Sie gerne telefonsich. Mittwochs und donnerstags kümmern wir uns aufgrund der aktuell hohen Anzahl eingegangener Anträge ausschließlich um die Antragsbearbeitung. An diesen Tagen stehen wir für Beratungsgespräche nicht zur Verfügung. 
  • Die BAföG-Beratungs-Hotline des Bundesministeriums für Bildung und Forschung ist gebührenfrei montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr unter der Telefonnummer 0800 223 63 41 zu erreichen. 
  • In dringenden Angelegenheiten erreichen Sie uns montags bis freitags von 9 bis 13 Uhr unter der Telefonnummer +49 (0) 521 106 888 00. Sachstandsanfragen können hier jedoch nicht beantwortet werden. Danke für Ihr Verständnis! 

P

Wenn Sie im Rahmen ihres Studiums ein Praktikum machen – egal ob freiwillig oder verpflichtend – müssen Sie dies dem BAföG-Amt vor Antritt des Praktikums mitteilen. Senden Sie uns hierzu Ihren Praktikumsvertrag vor Antritt des Praktikums zu. Anders als bei studentischen Nebenjobs wird bei Pflichtpraktika die erhaltene Vergütung in voller Höhe auf das BAföG angerechnet, abzüglich einer Sozialpauschale von 21,6 Prozent und Werbungskosten in Höhe von 100,00 EUR pro Praktikumsmonat.

R

Wer BAföG erhält und nicht bei seinen Eltern wohnt, kann sich auf Antrag vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Die Befreiung gilt auch für Ehepartner*innen oder eingetragene Lebenspartner*innen, jedoch nicht für andere Mitbewohner*innen.

Studierende müssen in der Regel die Hälfte der in der Regelstudienzeit erhaltenen BAföG-Summe zurückzahlen (maximal 10.010,00 EUR). Die BAföG-Rückzahlung beginnt fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer des ersten geförderten Studiengangs und wird über das Bundesverwaltungsamt (BVA) abgewickelt. Ratenzahlungen sind möglich.

S

Wenn in der Familie ein Grad der Behinderung (Eltern, Geschwister, Antragssteller*in) festgestellt wurde (minds. 30%), wird ein Freibetrag gewährt. Der Antrag muss vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes gestellt werden. Der Freibetrag mindert das anzurechnende Einkommen und erhöht damit den Förderungsbetrag.

Von den ca. 1.000 verschiedenen Stipendien, die es in Deutschland gibt, schließen nur wenige eine BAföG-Förderung aus - alle anderen können parallel zum BAföG beantragt werden. Für detaillierte Informationen besuchen Sie bitte die Seite https://www.e-fellows.net/online-stipendium.

Wer sein Studium abbricht und BAföG bezieht, muss das BAföG-Amt umgehend über den Abbruch informieren und so schnell wie möglich die Exmatrikulationsbescheinigung zusenden. Die BAföG-Zahlung endet mit dem Monat, in dem die Exmatrikulation ausgestellt wurde (und nicht mit dem Ende des Semesters). Das BAföG-Amt wird von der Universität oder den Hochschulen nicht über eine Exmatrikulation informiert.

Eine einmalige Zahlung von 1.000 € für Erstsemester-Studierende unter 25 Jahren, die bis zum Studienbeginn Sozialleistungen bezogen haben. Die Beantragung erfolgt ausschließlich über bafoeg-digital.de. Wie genau die Voraussetzungen zur Beantragung aussehen, lesen Sie hier ➜Studienstarthilfe

U

Bitte informieren Sie das BAföG-Amt umgehend, wenn Sie ein Urlaubssemster planen. Während einer Beurlaubung steht Ihnen keine Förderung zu. Informieren Sie das BAföG-Amt nicht, wird das gezahlte Geld für dieses Semester mit einer Zahlungsfrist von vier Wochen zurückgefordert.

V

Für jede Fachrichtung ist eine Förderungshöchstdauer festgelegt. Sie beläuft sich auf sechs bis zehn Semester und kann für die jeweilige Fachrichtung beim Amt für Ausbildungsförderung erfragt fragen. Eine Weiterförderung nach Förderungshöchstdauer ist für eine angemessene Zeit zulässig, wenn die Studienverzögerung auf schwerwiegenden Gründen beruht, zum Beispiel Krankheit, Pflege eines nahen Angehörigen, Mitarbeit in Hochschulgremien (AStA, Fachschaftsrat, etc.) oder Erziehung eines Kindes bis zum Alter von 14 Jahren.

Das BAföG sieht einen Freibetrag in Höhe von 15.000,00 EUR für Auszubildende vor, die das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und für Auszubildende, die das 30 Lebensjahr bereits vollendet haben, einen Freibetrag in Höhe von 45.000,00 EUR. Das heißt: Erst die Vermögenswerte oberhalb dieser Summe werden angerechnet. Für Ehepartner*innen oder Partner*innen in eingetragener Lebensgemeinschaft und jedes Kind erhöht sich der Freibetrag um 2.300.,00 EUR. Achtung: Die Angaben zum Vermögen können überprüft werden.

W

Für einen Wiederholungsantrag (Weiterförderungsantrag) füllen Sie Formblatt 9 aus und reichen die Bescheinigung nach § 9 BAföG für das entsprechende Semester ein. Alle anderen Nachweise entfallen für Sie. Eltern oder Ehepartner*innen/Lebenspartner*innen reichen Formblatt 3 und die Einkommensnachweise für das vorletzte Kalenderjahr ein.

Seit Oktober 2010 wird der Zuschlag zu den Wohnkosten beim BAföG ausschließlich in Form einer Wohnpauschale gewährt. Die Höhe der Miete spielt keine Rolle mehr. Die Wohnpauschale von Antragstellern, die nicht mehr bei den Eltern wohnen, beträgt 360,00 EUR. BAföG-Bezieher, die bei den Eltern wohnen, erhalten eine Wohnpauschale in Höhe von 59,00 EUR.

Z

Das Amt für Ausbildungsförderung des Studierendenwerks Bielefeld ist für Studierende folgender Hochschulen zuständig: Universität Bielefeld, HSBI Hochschule Bielefeld, Technische Hochschule OWL, Hochschule für Musik Detmold, Hochschule für Kirchenmusik Herford, Fachhochschule des Mittelstandes, Fachhochschule der Wirtschaft, Fachhochschule der Diakonie Bielefeld.

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