KfW-Studienkredit
Corona: aktuelle Hinweise
Erstmalige Beantragung eines KfW-Studienkredites
Für die erstmalige Antragstellung vereinbaren Sie bitte für die Vertragsunterzeichung einen persönlichen Termin bei einem/r unserer KfW-Berater/innen. Bitte beachten Sie, dass auf den Verkehrsflächen des Universitätshauptgebäudes eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ist, und Studierende mit Erkältungssymptomen einen persönlichen Termin nicht wahrnehmen können.
Ausnahmeregelungen für laufende Verträge im Rahmen der Corona-Pandemie
Auf Grund der aktuellen Situation hat die KfW sich mit Blick auf den KfW-Studienkredit zu folgenden Maßnahmen entschieden:
Verlängerungsbescheinigung: Statt bis zum 30.09.2021 kann die zum 01.10.2021 fällige Bescheinigung der Hochschule auf dem KfW-Formular bis zum 31.03.2022 direkt an die KfW Niederlassung Bonn, Abteilung NKa2, 53170 Bonn gesandt werden.
Studienbescheinigung: Die Unterlagen zum Nachweis der Immatrikulation werden postalisch oder per E-Mail entgegengenommen (gescannt oder fotografiert, an: kfw(at)stwbi.de) – ausnahmsweise und nur für dieses Semester. Bitte reichen Sie diese Unterlagen ein:
- Das Nachweisprotokoll der Immatrikulation
- Ihre Immatrikulationsbescheinigung
- Eine gut lesbare Ausweiskopie (Bild muss erkennbar sein)
Leistungsnachweis: Statt bis zum 15.10.2020 kann der zum 01.10.2021 fällige Leistungsnachweis bis zum 15.04.2022 direkt bei der KfW eingereicht eingereicht werden. Bitte weisen Sie der KfW-Bank bis zu diesem Zeitpunkt nach, dass Sie bis zum Ende des 6. Fach- bzw. Fördersemesters mindestens 50 Prozent der für den Studienabschluss notwendigen Leistungen oder mindestens 90 ECTS-Punkte (Bachelor) erbracht haben.
Das bedeutet für Sie, dass Sie zunächst für den genannten Zeitraum weiter Ihre Auszahlungen erhalten, auch wenn der entsprechende Nachweis nicht vorliegt. Bitte beachten Sie, dass auch in diesem Fall die Nachweispflicht weiter besteht. Sobald Ihnen die Nachweise vorliegen, bitten wir diese einzureichen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der KfW unter nachfolgendem Link : https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Studieren-Qualifizieren/KfW-Studienkredit/Auszahlung/

Einige Geldinstitute vergeben für die Kosten des Studiums und den Lebensunterhalt verzinsliche Bankkredite. Das Studierendenwerk Bielefeld ist seit April 2006 als Vertriebspartner der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) akkreditiert. Informationen zum Studienkredit der KfW erhalten Sie unter www.kfw-foerderbank.de. Ansprechpartner/innen beim Studierendenwerk Bielefeld sind
Herr Hitschler, Zimmer C2-211, Telefon 0521 106-88826,
Herr Kaufmann, Zimmer C2-230, Telefon 0521 106-88827,
Frau Otteimkampe, Zimmer C6-129, Telefon 0521 106-88833 und
Frau Schubert, Zimmer C2-217, Telefon 0521 106-88825.