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Anhörung zum NRW-Haushaltsgesetzentwurf

Die Arbeitsgemeinschaft Studierendenwerke NRW hat am 19. Oktober im Rahmen einer Anhörung des Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags über den Entwurf der Landesregierung zum Haushalt 2024 Stellung genommen.

Die Arbeitsgemeinschaft Studierendenwerke NRW (ARGE StW) hat am vergangenen Donnerstag, 19. Oktober, schriftlich und mündlich im Rahmen einer Anhörung des Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags über den Entwurf der Landesregierung zum Haushalt 2024 Stellung genommen.

In der Ausschusssitzung wurden die Studierendenwerke von Jörg J. Schmitz, Sprecher der Arbeitsgemeinschaft Studierendenwerke NRW, und Dr. Jens Schröder, stv. Sprecher, vertreten. Auf Nachfrage der Abgeordneten gingen sie insbesondere auf die Finanzierung von Beratungsangeboten für Studierende, die Lücken bei den Investitionszuschüssen und die Stagnation des Allg. Zuschusses ein. In ihrer schriftlichen Stellungnahme hat die ARGE StW einen Schwerpunkt auf die rasanten Kostensteigerungen gelegt, denen die Studierendenwerke NRW inflationsbedingt ausgesetzt sind. Die Landesregierung darf die auskömmliche Bezuschussung der Studierendenwerke unter diesen Vorzeichen nicht aus den Augen verlieren.

Die Forderungen der ARGE StW im Überblick:

  • Erhöhung des Allg. Zuschuss in 2024 um wenigstens 8,5 Mio. Euro von derzeit 46,2 auf 54,7 Mio. Euro per anno, um zumindest die Tariferhöhungen des TVöD aufzufangen, die allein in der Hochschulgastronomie auf die Studierendenwerke zukommen. Ab 2025 eine jährliche Dynamisierung in Höhe der NRW-Inflationsrate;
  • Erhalt des Zuschussanteils von 0,8 Mio. Euro für den Ausbau der sozialen und psychologischen Beratungsangebote für Studierende;
  • Analog der Hochschulen Sondermittel zur Unterstützung der Digitalisierung der Studierendenwerke (15 Mio. Euro in 2024, danach bis 2027 5 Mio. Euro per anno);
  • Steigerung der Investitionszuschüsse ab 2024 dauerhaft auf 10,0 Mio. Euro p.a. (derzeit 4,2 Mio. Euro).

Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft Studierendenwerke NRW

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