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BAföG-Wiederholungsantrag noch nicht gestellt? Jetzt nachholen!

Ohne rechtzeitigen Antrag gibt es keine fortlaufende BAföG-Zahlung. Wer noch im September einen Anspruch haben möchte, sollte sich beeilen. Wenn Sie erst jetzt den Wiederholungsantrag stellen, müssen Sie damit rechnen, im September zunächst keine Zahlung zu erhalten. Das Geld wird in diesem Fall nachgezahlt.

Wichtige Fristen:

  • Fachhochschulen: 30.09.2025 (spätester Termin für die Antragsstellung)
  • Universität Bielefeld: 31.10.2025 (spätester Termin für die Antragsstellung)

Tipp: Stellen Sie Ihren Wiederholungsantrag am besten immer etwa drei Monate vor Ablauf des alten Bewilligungszeitraums.

Bei Fragen rund um Ihren Wiederholungsantrag können Sie gern unser BAföG-Beratungsbüro aufsuchen:

Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: 9–12 Uhr
Donnerstag: 12:30–15:30 Uhr

Ort:
Raum A0-102 im neuen Gebäudeteil des Universitätshauptgebäudes

Stellen Sie jetzt Ihren Antrag und informieren Sie auch Ihre Kommiliton*innen!

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