Welche BAföG-Neuerungen und Verbesserungen zum Wintersemester 2024/25 gibt es? Hier ein Überblick:
- Anhebung der BAföG-Bedarfssätze
- Grundbedarf von 452 € auf 475 €
- Unterkunftsbedarf für Studierende, die nicht bei ihren Eltern wohnen, von 360 € auf 380 €
- Krankenversicherungszuschlag von 94 € auf 102 € und ab 30 Jahre von 168 € auf 185 €
- Pflegeversicherungszuschlag von 28 € auf 35 € und ab 30 Jahren von 38 € auf 48 €
- Anhebung der BAföG-(Eltern-)Einkommensfreibeträge um 5,25 %
- Einführund der Studienstarthilfe: Studierende aus einkommensschwachen Haushalten mit Sozialleistungsbezug und unter 25 Jahren können vor Studienbeginn eine Einmalzahlung von 1.000 € beantragen – unabhängig davon, ob generell BAföG bezogen wird oder nicht. Mehr Informationen hier.
- Das Flexibilitätssemester kommt: Die BAföG-Förderungshöchstdauer entspricht künftig der Regelstudienzeit plus einem „Flexibilitätssemester“, das einmalig entweder im Bachelor- oder im Masterstudium genutzt werden kann.
Ein Fachrichtungswechsel oder Studienabbruch kann spätestens bis zum Beginn des fünften Fachsemesters erfolgen, wenn hierfür ein „wichtiger Grund“ vorliegt.