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Die BAföG-Neuerungen zum WS24/25

Mit der 29. BAföG-Novelle wird es für Studierende zum Beginn des Wintersemesters 2024/2025 beim BAföG Verbesserungen und Neuerungen geben.

Welche BAföG-Neuerungen und Verbesserungen zum Wintersemester 2024/25 gibt es? Hier ein Überblick:

  • Anhebung der BAföG-Bedarfssätze
    • Grundbedarf von 452 € auf 475 €
    • Unterkunftsbedarf für Studierende, die nicht bei ihren Eltern wohnen, von 360 € auf 380 €
    • Krankenversicherungszuschlag von 94 € auf 102 € und ab 30 Jahre von 168 € auf 185 €
    • Pflegeversicherungszuschlag von 28 € auf 35 € und ab 30 Jahren von 38 € auf 48 €
  • Anhebung der BAföG-(Eltern-)Einkommensfreibeträge um 5,25 %
  • Einführund der Studienstarthilfe: Studierende aus einkommensschwachen Haushalten mit Sozialleistungsbezug und unter 25 Jahren können vor Studienbeginn eine Einmalzahlung von 1.000 € beantragen – unabhängig davon, ob generell BAföG bezogen wird oder nicht. Mehr Informationen hier.
  • Das Flexibilitätssemester kommt: Die BAföG-Förderungshöchstdauer entspricht künftig der Regelstudienzeit plus einem „Flexibilitätssemester“, das einmalig entweder im Bachelor- oder im Masterstudium genutzt werden kann.
  • Ein Fachrichtungswechsel oder Studienabbruch kann spätestens bis zum Beginn des fünften Fachsemesters erfolgen, wenn hierfür ein „wichtiger Grund“ vorliegt.

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