Für Studierende der Fachhochschulen bedeutet das, dass der Bewilligungszeitraum im August 2024 ausläuft und für eine Weiterförderung ab September 2024 ein Folgeantrag gestellt werden muss. Für Studierende der Universität läuft der Bewilligungszeitraum im September 2024 aus und der Folgeantrag muss für den Zeitraum ab Oktober 2024 eingereicht werden.
Der Bewilligungszeitraum kann auf dem BAföG-Bescheid eingesehen werden. Eine Übersicht Ihres BAföG-Bescheids finden Sie hier: Bescheid-Check: Bescheidübersicht.
Stellen Sie den Antrag bitte rechtzeitig (am besten bis Ende Mai 2024) und möglichst vollständig. Nur wenn ein Antrag spätestens zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes im Wesentlichen vollständig beim BAföG-Amt vorliegt, besteht ein Rechtsanspruch auf Weiterförderung ohne Zahlungsunterbrechung.
Die erforderlichen Formblätter können Sie sich von der Internetseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (www.bafög.de) herunterladen. Auch besteht die Möglichkeit der Online-Antragstellung über BAföG Digital (www.bafoeg-digital.de). Selbstverständlich erhalten Sie die Formulare auch weiterhin bei Ihrem Amt für Ausbildungsförderung im Universitätshauptgebäude im Gebäudeteil C 2 (Auslage vor dem Abteilungsflur). Eine Checkliste für Ihren BAföG-Antrag finden Sie hier.
Wichtig: Auch wenn der vollständige Antrag für das Wintersemester 2024/25 bereits eingegangen ist und bearbeitet wurde, gehen die Bescheide für die Fachhochschulen erst frühestens am 29.08.2024, für die Universität frühestens am 27.09.2024 bei den Studierenden ein.