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Umsatzsteuer in der Gastronomie sinkt – keine Auswirkungen in unseren Mensen und Cafeterien

Studierende genießen weiterhin Steuerfreiheit, Bedienstete den ermäßigten Satz von 7 %.

Zum 1. Januar 2026 wurde die Umsatzsteuer auf Verpflegungsdienstleistungen in der Gastronomie von 19 % auf 7 % gesenkt. Die Reduzierung gilt nur für Speisen, nicht für Getränke.

Auswirkungen bei uns:

  • Studierende: Keine Änderung. Umsätze aus Speisen und Getränken für Studierende sind bereits steuerfrei.
  • Hochschulbedienstete: Keine Änderung. Umsätze aus Speisen und Getränken für Bedienstete werden bereits mit dem ermäßigten Steuersatz von 7 % besteuert.

 

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