Zum 1. Januar 2026 wurde die Umsatzsteuer auf Verpflegungsdienstleistungen in der Gastronomie von 19 % auf 7 % gesenkt. Die Reduzierung gilt nur für Speisen, nicht für Getränke.
Auswirkungen bei uns:
- Studierende: Keine Änderung. Umsätze aus Speisen und Getränken für Studierende sind bereits steuerfrei.
- Hochschulbedienstete: Keine Änderung. Umsätze aus Speisen und Getränken für Bedienstete werden bereits mit dem ermäßigten Steuersatz von 7 % besteuert.