1.000 Euro extra – und du musst nichts zurückzahlen!
Die Studienstarthilfe ist ein einmaliger Zuschuss in Höhe von pauschal 1.000 Euro. Das Geld soll dich bei den Kosten unterstützen, die typischerweise zu Beginn eines Studiums anfallen. Das Beste daran: Du musst den Zuschuss nicht zurückzahlen. Außerdem wird er weder auf BAföG noch auf Stipendien oder andere Sozialleistungen angerechnet.
Wer kann die Studienstarthilfe bekommen?
Ob du Anspruch auf die 1.000 Euro hast, hängt von bestimmten Voraussetzungen ab. Entscheidend ist, dass du oder – in bestimmten Fällen – deine Eltern im Monat unmittelbar vor Beginn deines Studiums eine der folgenden Sozialleistungen bezogen haben:
- Bürgergeld
- Kinderzuschlag
- Wohngeld – selbst oder als Mitglied eines Haushalts
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Grundsicherung bei Erwerbsminderung
- Bestimmte Leistungen nach dem SGB XIV, beispielsweise für dauerhaft Geschädigte oder Hinterbliebene von Gewalttaten, Vernachlässigung oder Impfschäden
Wichtig: Ein grundsätzlicher Anspruch auf BAföG ist keine Voraussetzung für die Studienstarthilfe. Auch wenn du kein BAföG bekommst oder beantragst, kannst du also die Studienstarthilfe erhalten, sofern du die Voraussetzungen erfüllst.
So erhältst du deine Starthilfe:
Den Antrag auf Studienstarthilfe stellst du ausschließlich online über BAföG Digital. Das geht unabhängig von einem möglichen BAföG-Antrag.
Denk daran, die Frist einzuhalten: Du kannst den Antrag nur bis zum Ende des Monats stellen, der auf den Monat deines Ausbildungsbeginns folgt.
Für die Hochschulen gelten folgende Fristen:
- TH OWL, HSBI und HfM Detmold: 31. Oktober
- Universität Bielefeld: 30. November