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BAföG FAQ

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A

Änderungsmitteilung

Bei dir hat sich etwas verändert? Zum Beispiel deine Adresse, deine Bankverbindung oder etwas mit deinem Studium? Dann sag uns direkt Bescheid. So bleibt dein BAföG korrekt und aktuell. Das geht ganz einfach über BAföG-Digital oder per Mail an uns: bafoeg@i-like-no-spam.stwbi.de.

Abbruch des Studiums

Du willst dein Studium abbrechen und bekommst BAföG? Dann melde dich am besten sofort bei uns. Und schick uns deine Exmatrikulationsbescheinigung so schnell wie möglich.

Wichtig: Dein BAföG endet im Monat deiner Exmatrikulation – nicht erst zum Semesterende. Zahlungen, die nach der Exmatrikulation an dich geleistet werden, müssen wir sofort und in voller Höhe zurückfordern.

Ablehnung

Wenn dein Antrag abgelehnt wird, bedeutet das, dass die Voraussetzungen für BAföG aktuell nicht erfüllt sind. Die genaue Begründung findest du immer in deinem Bescheid.

Wird dein Antrag wegen fehlender Mitwirkung abgelehnt, hast du Unterlagen nicht rechtzeitig eingereicht. In diesem Fall bekommst du noch eine letzte Frist von vier Wochen, um alles nachzureichen.

Aktualisierungsantrag

Hat sich dein Einkommen geändert? Oder das deiner Eltern oder deiner Partnerperson geändert?

Dann solltest du einen Aktualisierungsantrag (Formblatt 7) stellen. Das geht jederzeit im laufenden Bewilligungszeitraum. Dein BAföG wird dann neu berechnet – und kann dementsprechend höher oder niedriger ausfallen.

Altersgrenze

BAföG gibt es in der Regel nur, wenn du zu Studienbeginn noch keine 45 Jahre alt bist.

Es gibt aber Ausnahmen, zum Beispiel wenn du:

  • Dein Abitur über den zweiten Bildungsweg gemacht hast
  • Kinder unter 14 Jahren erzogen hast
  • Wegen Krankheit oder Behinderung später studierst
  • Ohne Abitur über besondere Qualifikation zugelassen wurdest
  • Im Master direkt nach dem Bachelor weitermachst und die Grenze vorher im Bachelor erreicht hast

Anspruch auf BAföG

Ob du BAföG bekommst, hängt von mehreren Voraussetzungen ab. Dazu gehören zum Beispiel deine Staatsangehörigkeit, dein Alter, deine Ausbildung sowie deine persönliche und finanzielle Situation.

Förderberechtigt sind grundsätzlich deutsche Studierende sowie internationale Studierende, die die Voraussetzungen nach § 8 BAföG erfüllen – etwa mit einem von der Ausbildung unabhängigen Aufenthaltsrecht. Wichtig ist, dass du Studierende*r an einer deutschen Hochschule und unter 45 Jahre bist.

Wie hoch dein BAföG ausfällt, zeigt sich erst nach der individuellen Berechnung. Deshalb lohnt sich ein Antrag in jedem Fall. Wir unterstützen dich dabei Schritt für Schritt.

Antrag stellen

Ohne Antrag kein BAföG – das gehört leider dazu. Wir machen es dir so einfach wie möglich.

Am besten stellst du deinen Antrag online über bafoeg-digital.de. Dafür legst du dir vorher eine BundID an. Das funktioniert zum Beispiel mit deinem onlinefähigen Personalausweis, einer EU-Identität, einem ELSTER-Zertifikat oder ganz klassisch mit Benutzername und Passwort.

Danach kannst du deinen Antrag direkt online ausfüllen und deine Nachweise als PDF hochladen. Wenn du früh startest, bleibt genug Zeit für alles Weitere.

Auslandssemester

BAföG begleitet dich auch ins Ausland – egal ob für ein Semester oder ein komplettes Studium.

Wichtig ist nur: Plan das früh genug. Stell deinen Antrag auf Auslands-BAföG mindestens 6 Monate vor deiner Abreise.

Je nach Land, in das du reisen willst, ist ein anderes BAföG-Amt in Deutschland für dich zuständig. Welche Stelle für dich verantwortlich ist, findest du schnell über bafög.de.

B

BAföG-Amt

Hier sind wir für dich da – direkt auf dem Campus Bielefeld. Keine grauen Flure, sondern moderne Räume und kurze Wege.

Du findest uns im Hauptgebäude der Universität Bielefeld (Gebäudeteil A/B, Ebene A0).

Wir sind zuständig für Studierende von:

  • Universität Bielefeld
  • Hochschule Bielefeld
  • Technische Hochschule Ostwestfalen-Lippe
  • Hochschule für Musik Detmold
  • Hochschule für Kirchenmusik Herford
  • Fachhochschule des Mittelstands Bielefeld
  • Fachhochschule der Wirtschaft Bielefeld & Gütersloh
  • Fachhochschule der Diakonie Bielefeld

Bearbeitungszeit

Die Bearbeitung deines BAföG-Antrags dauert in der Regel 6-8 Wochen, wenn es keine Rückfragen gibt. Fehlt etwas, zieht es sich. Deshalb unser Tipp: Reiche deinen Antrag möglichst komplett ein und fang früh an – am besten etwa drei Monate vorher. Dann läuft’s deutlich entspannter.

Beratung

Erstantrag, Folgeantrag oder spezielle Situation im Studium – da kommen schnell Fragen auf. Und ja, BAföG kann auch mal stressen.

Musst du aber nicht alleine klären. Wir schauen gemeinsam drauf und bringen Struktur rein.

Jetzt beraten lassen

Bescheid

Wenn dir BAföG bewilligt wird, erhältst du einen sogenannten Leistungsbescheid. Dieser informiert dich über den Beginn deines Bewilligungszeitraums – und ist in der Regel 12 Monate gültig.

Ändert sich etwas an deiner Situation – z. B. dein Einkommen, Wohnverhältnisse oder das Einkommen deiner Eltern – teile es uns mit und du erhältst einen neuen Bescheid mit neuer Berechnung.

Bewilligungszeitraum

Dein BAföG wird in der Regel für einen Zeitraum von 12 Monaten bewilligt. In dieser Zeit bekommst du monatlich deine Zahlungen. Den genauen Zeitraum findest du auf deinem Bescheid unter „Bewilligungszeitraum“.

Damit du dein Geld weiterhin bekommst, musst du rechtzeitig einen Folgeantrag stellen – am besten etwa drei Monate vor Ablauf deines Bewilligungszeitraums. So vermeidest du eine Finanzierungslücke.

Grundsätzlich bekommst du BAföG bis zum Ende deiner Regelstudienzeit. Diese liegt im Bachelor meist bei 6–7 Semestern und im Master bei 3–4 Semestern. Mit dem Flexibilitätssemester kannst du die Förderung einmalig verlängern. Zusätzlich kann BAföG in bestimmten Ausnahmefällen weitergezahlt werden.

BAföG-Satz

Die Höhe deines BAföG nennt sich BAföG-Satz. Wie viel am Ende auf deinem Konto landet, hängt von mehreren Faktoren ab:

  • Wohnsituation: Lebst du bei deinen Eltern, ist der Satz niedriger.
  • Kranken- und Pflegeversicherung: Wer selbst versichert ist, bekommt einen Zuschlag.
  • Elterneinkommen: Das Einkommen wird nach Abzug von Steuern und Sozialpauschalen angerechnet. Hast du Geschwister, die beispielweise noch in Ausbildung sind, kann sich die Höhe des angerechneten Elterneinkommens verringern.
  • Eigenes Einkommen/Vermögen: Auch eigenes Einkommen und Vermögen werden angerechnet. Allerdings gibt es Freibeträge: für Studierende unter 30 Jahren beträgt der Freibetrag für eigenes Vermögen 15.000 Euro.

C

Checkliste

Der erste Antrag kann schnell chaotisch werden. Viele Formulare, viele Nachweise.

Mit einer guten Checkliste sparst du dir Zeit und Nerven – und dein Antrag kann schneller bearbeitet werden.

Alles für den Erstantrag checken

D

DAKA-Studiendarlehen

Wenn BAföG, Nebenjob und andere Einnahmen nicht ausreichen, gibt es noch eine weitere Möglichkeit.

Das DAKA-Studiendarlehen ist ein zinsfreier Kredit für Studierende, der von der Darlehenskasse der Studierendenwerke (kurz: DAKA) angeboten wird. Er richtet sich an Studierende, die ihre Lebenshaltungskosten oder Studiengebühren nicht vollständig durch BAföG, Nebenjobs oder andere Finanzierungsquellen decken können.

Mehr über DAKA erfahren

Deckelung

Halb geschenkt, halb geliehen: BAföG ist zur Hälfte ein Zuschuss vom Staat und zur anderen Hälfte ein zinsloses Darlehen. Das bedeutet: Du musst später nur einen Teil zurückzahlen.

Das Gute daran: Genau dieser Teil ist gedeckelt. Maximal 10.010 Euro Rückzahlung werden fällig – und dafür hast du bis zu 20 Jahre Zeit.

E

Ehepartner:in

Bist du verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartner:innenschaft, brauchen wir den Einkommensnachweis deiner besseren Hälfte. Den Einkommensnachweis deiner:s Partner:in kannst du über Formblatt 3 abgeben.

Relevant dafür sind die Einkommensverhältnisse im vorletzten Kalenderjahr vor Beginn des jeweiligen Bewilligungszeitraumes (z.B. Kalenderjahr 2024 bei Beginn des Bewilligungszeitraums in 2026).

Eigenes Einkommen

Du darfst auch zusätzlich zu deinem BAföG Geld verdienen.

In einem 12-monatigen Bewilligungszeitraum können nicht verheiratete Studierende ohne Kinder insgesamt bis zu 6.672 Euro brutto ohne Anrechnung aufs BAföG einnehmen.

Bei Gewerbetreibenden sind es bis zu 5.240 Euro.

Wichtig: Es zählt dein Bruttoeinkommen – inklusive Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld.

Eltern

Das Einkommen deiner Eltern spielt beim BAföG eine wichtige Rolle – dafür benötigen wir die Einkommensnachweise deiner leiblichen oder Adoptiv-Eltern (Stiefeltern zählen nicht).

Solche Einkommensnachweise können zum Beispiel Einkommensteuerbescheide, Lohnsteuerbescheinigungen, Rentenbescheide oder Nachweise vom Jobcenter sein. Relevant dafür sind die Einkommensverhältnisse im vorletzten Kalenderjahr vor Beginn des jeweiligen Bewilligungszeitraumes (z.B. Kalenderjahr 2024 bei Beginn des Bewilligungszeitraums in 2026).

Kein Kontakt zu einem Elternteil? Damit bist du nicht allein. Stell deinen Antrag trotzdem frühzeitig und melde dich bei deiner zuständigen Sachbearbeitung. Wir finden gemeinsam eine Lösung.

Elternunabhängiges BAföG

Beim elternunabhängigen BAföG ist das Einkommen deiner Eltern nicht wichtig. Allerdings kannst du es nur unter bestimmten Voraussetzungen erhalten:

  • Wenn du bei Beginn deines Studiums das 30. Lebensjahr vollendet hast.
  • Wenn du nach Vollendung des 18. Lebensjahres mindestens fünf Jahre erwerbstätig warst.
  • Wenn du 6 Jahre Ausbildung + Voll-Erwerbstätigkeit absolviert hast. Also wenn du zum Beispiel 2,5 Jahre Ausbildung absolviert und im Anschluss 3,5 Jahre voll gearbeitet hast.

Erstantrag

Dein erster BAföG-Antrag heißt Erstantrag – und ist meist der aufwendigste.

Viele Unterlagen, viele Fragen – das ist ganz normal. Wir helfen dir dabei, Schritt für Schritt alles zusammenzustellen.

Unterlagen für den Erstantrag checken.

Exmatrikulation

Schau beim Punkt „Abbruch des Studiums“ vorbei.

F

Fachrichtungswechsel

Ein Fachrichtungswechsel ist bis zum Beginn des 5. Fachsemesters grundsätzlich möglich, zum Beispiel bei einem Wechsel deiner Interessen oder wenn du merkst, dass das Fach nicht zu dir passt.

Ein Studiengangwechsel nach Beginn des 5. Semesters wird nur wie ein erstes Studium gefördert, wenn unabweisbare Gründe vorliegen. Das kann zum Beispiel eine Krankheit oder ein Unfall sein, der deinen ursprünglichen Berufswunsch unmöglich macht.

Wichtig: Jeder Wechsel muss gemeldet werden, damit deine Förderung neu geprüft werden kann.

Flexibilitätssemester

Du brauchst mehr Zeit im Studium? Dafür gibt’s das Flexibilitätssemester.

Einmalig kannst du es ohne Begründung nutzen und bekommst BAföG einfach ein Semester länger.

Folgeantrag

Der Folgeantrag sorgt dafür, dass deine Förderung weiterläuft.

Du füllst Formblatt 9 aus und reichst deine Studienbescheinigung ein. Eltern oder Ehepartner:innen geben ihre Daten über Formblatt 3 an – inklusive Einkommensnachweise des vorletzten Kalenderjahres vor Beginn des jeweiligen Bewilligungszeitraumes (z.B. Kalenderjahr 2024 bei Beginn des Bewilligungszeitraums in 2026).

Wichtig: Stell den Antrag rechtzeitig, am besten etwa drei Monate vor Ablauf deines Bewilligungszeitraums gemäß BAföG-Bescheid.

Fristen

Für den Erstantrag gibt es keine Frist. BAföG wird aber nur rückwirkend zu dem Monat gezahlt, in dem der Antrag eingeht. Zur Wahrung des Anspruchs genügt ein erkennbarer Antrag; fehlende Unterlagen können nachgereicht werden.

Gilt immer: Antrag einfach so früh wie möglich stellen. Am besten vollständig. Die Bearbeitung geht dann deutlich schneller.

Ein paar Fristen gibt es jedoch zu beachten:

  • Folgeantrag: Den Folgeantrag solltest du 3 Monate vor Ablauf deines Bewilligungszeitraums gemäß BAföG-Bescheid stellen. Sonst kann es zu einer Förderlücke kommen.
  • Studienstarthilfe: Ein Antrag auf Studienstarthilfe (BAföG-unabhängig) kann nur bis zum Ende des Monats gestellt werden, der auf den Monat deines Studienstarts folgt. Fängt dein Studium also im Oktober an, kannst du bis spätestens 30. November den Antrag stellen.

G

Geschwister

Angaben zu deinen Geschwistern (Formblatt 3) sind wichtig, damit dein BAföG-Satz richtig berechnet wird. Meist wirken sich Geschwister erhöhend aus.

Solange sie nicht vollkommen selbständig ihren Lebensunterhalt verdienen, sind Aspekte wie Kita, Schule, Ausbildung und Studium deiner Geschwister relevant für deinen Antrag.

Dabei ist egal, ob sie noch bei deinen Eltern wohnen oder nicht. Auch ob es sich um leibliche Geschwister, Stiefgeschwister oder Pflegekinder handelt, spielt keine Rolle. Entscheidend ist, ob sie noch Unterhaltsansprüche gegen die Eltern haben – zum Beispiel noch in Ausbildung sind.

H

Härtefreibetrag

Ein Härtefreibetrag kann gewährt werden, wenn bei einem Familienmitglied (Geschwister, Eltern, Antragssteller:in) ein Grad der Behinderung vorliegt (mindestens 30 %). Der Antrag muss vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes gestellt werden. Der Freibetrag mindert das anzurechnende Einkommen und kann damit den Förderungsbetrag erhöhen.

Hochschulwechsel

Wenn du die Hochschule – nicht die Fachrichtung – wechselst, müssen nicht nur wir, sondern auch das neue BAföG-Amt informiert werden. Wir senden dann deine Akte an das neue zuständige Amt – an deiner laufenden Förderung ändert sich dadurch in der Regel nichts.

Höchstsätze

Der Höchstsatz ist der maximale Betrag, den du monatlich bekommen kannst. Er hängt von deiner Wohn- und Versicherungssituation ab.

  • Studierende, die nicht bei den Eltern wohnen und sich selbst krankenversichern: Der Höchstsatz beträgt für diese Gruppe 992 Euro pro Monat.
  • Studierende, die sich selbst krankenversichern, aber bei den Eltern wohnen: 671 Euro pro Monat. 
  • Studierende, die über die Familie krankenversichert sind, aber nicht bei den Eltern wohnen: 855 Euro pro Monat.
  • Studierende, die über die Familie krankenversichert sind und bei den Eltern wohnen: 534 Euro pro Monat.
  • Studierende über 30 Jahre, die nicht bei den Eltern wohnen: 1.088 Euro pro Monat.
  • Studierende über 30 Jahre, die bei den Eltern wohnen: 767 Euro pro Monat.

K

Kinder

Wenn du Kinder hast, bekommst du zusätzliche Unterstützung

 Aktuell bekommst du einen Betreuungszuschlag von160 Euro pro Kind und Monat zusätzlich zum normalen BAföG. Studierende mit einem Kind, die nicht bei den Eltern wohnen und sich selbst versichern, können beispielsweise den BAföG-Höchstsatz erhalten, der aktuell 1.152 Euro monatlich beträgt.

Zusätzlich gibt es höhere Einkommensfreibeträge und oft einen verlängerten Förderungszeitraum.

L

Leistungsnachweis

Keine Sorge: Der Leistungsnachweis hat nichts mit Sport oder Ausdauer zu tun. Einmal musst du ihn im Studium aber trotzdem erbringen. Ab dem 5. Fachsemester benötigen wir einen Nachweis über deinen bisherigen Studienfortschritt.

In der Regel ist das dein Transcript of Records, das vom Prüfungsamt bestätigt wird. Wenn du unsicher bist, frag am besten dort kurz nach, welche Unterlagen genau benötigt werden.

M

Minijob/Nebenjob

Während deines jeweiligen Bewilligungszeitraums von 12 Monaten darfst du bis zu 603 Euro pro Monat (Stand 2026) hinzuverdienen, ohne dass dein BAföG gekürzt wird. Das entspricht 7.236 Euro im gesamten Bewilligungszeitraum.

Dabei zählt nicht, dass du das Geld Monat für Monat verdienst, sondern der Betrag für den gesamten Bewilligungszeitraum. Du könntest zum Beispiel in einem Monat gar nicht arbeiten, in einem anderen dafür mehr verdienen.

O

Öffnungszeiten

Unser BAföG-Beratungsbüro ist für dich da – egal, ob du schon BAföG bekommst oder noch ganz am Anfang stehst. Ohne Termin und unabhängig von deiner Sachbearbeitung.

Öffnungszeiten:
Montag, Mittwoch, Freitag: 9:00–12:00 Uhr
Dienstag, Donnerstag: 12:30–15:30 Uhr

Ort: Ebene A0-102 im Universitätshauptgebäude.

Telefonisch erreichst du uns von Montag bis Freitag von 9:00 bis 13:00 Uhr unter +49 521 5232 8150.

Alternativ kannst du die bundesweite, kostenfreie BAföG-Hotline nutzen: Montag bis Freitag, 08:00–20:00 Uhr
+49 800 2236341

P

Pflegepauschbetrag

Wenn du unentgeltlich eine Person pflegst, der du gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet bist, kannst du unter bestimmten Voraussetzungen einen Härtefreibetrag nach § 25 Abs. 6 BAföG bekommen. Heißt: Es wird weniger Einkommen der Eltern oder der ehelichen Person auf dein BAföG angerechnet.

Das muss dafür erfüllt sein:

  • Du bist der gepflegten Person gegenüber gesetzlich unterhaltspflichtig.
  • Die Pflege findet bei dir zuhause oder im Zuhause der gepflegten Person statt.
  • Die gepflegte Person hat mindestens Pflegegrad 2.
  • Du bekommst für die Pflege kein Geld.

Nachweise: Reich bitte Bescheide oder Gutachten der Pflegekasse ein, aus denen Pflegegrad und Pflegeperson(en) hervorgehen. Dazu zählt z. B. ein Gutachten des Medizinischen Dienstes (MDK), in dem die Pflegebedürftigkeit und die Pflegepersonen dokumentiert sind.

Praktikum

Machst du im Studium ein Praktikum – egal ob freiwillig oder verpflichtend – musst du das dem BAföG-Amt mitteilen, indem du den Vertrag in Kopie sendest. Dann wird geprüft, ob es eine Vergütung gibt und diese angerechnet werden muss.

R

Rundfunkbeitrag (GEZ)

Wenn du BAföG bekommst und nicht mehr bei deinen Eltern wohnst, kannst du dich auf Antrag vom Rundfunkbeitrag (GEZ) befreien lassen.

Die Befreiung gilt auch für deinen Ehe- oder eingetragene*n Lebenspartner*in, aber nicht für andere Mitbewohner*innen.

Rückzahlung

Die Rückzahlung beginnt fünf Jahre nach deinem Studium. Ganz ohne Druck.

Das Gute am BAföG: Du musst nur die Hälfte zurückzahlen – zinslos. Den Rest übernimmt der Staat. Noch besser: Die Summe der Rückzahlung ist außerdem noch gedeckelt. Maximal 10.010 Euro werden fällig (für Förderungen ab 1.9.2019). Dafür hast du maximal bis zu 20 Jahre Zeit.

Wenn du unter 1.700 Euro netto im Monat verdienst, kannst du dich sogar vorerst von einer Rückzahlung freistellen lassen (Stand 10/25).

S

Schwerbehinderung

Gibt es bei für die BAföG-Berechnung relevanten Familienmitgliedern oder bei dir selbst eine festgestellte Schwerbehinderung (mindestens 30 %)? Dann kannst du einen Freibetrag beantragen.

Wichtig ist, dass du den Antrag noch vor Ende deines Bewilligungszeitraums stellst. Der Freibetrag sorgt dafür, dass weniger Einkommen angerechnet wird – und dein BAföG entsprechend höher ausfallen kann.

Stipendien

Es gibt in Deutschland rund 1.000 Stipendien – nur wenige schließen BAföG aus. Die meisten kannst du parallel beantragen. Mehr Infos findest du hier: https://www.e-fellows.net/online-stipendium

Studienabbruch

Schau beim Punkt „Abbruch des Studiums“ vorbei.

Studienstarthilfe

Studierende aus einkommensschwachen Haushalten mit Sozialleistungsbezug und unter 25 Jahren können vor Studienbeginn eine Einmalzahlung von 1.000 € beantragen.

Die Starthilfe ist ein einmaliger Zuschuss – damit du dir Sachen wie Laptop, Bücher für die Uni, Mietkaution oder Umzugskosten leisten kannst. Nur für dich. Ohne Rückzahlung. Unabhängig von BAföG.

Ein Antrag auf Studienstarthilfe (BAföG-unabhängig) kann nur bis zum Ende des Monats gestellt werden, der auf den Monat deines Studiumbeginns folgt. Fängt dein Studium also im Oktober an, kannst du nur bis spätestens 30. November den Antrag stellen. Der Antrag erfolgt ausschließlich über die Plattform bafoeg-digital.de.

Jetzt Antrag auf Studienstarthilfe stellen

U

Urlaubssemester

Wenn du ein Urlaubssemester planst, sag uns bitte direkt Bescheid. Während einer Beurlaubung gibt’s nämlich kein BAföG. Meldest du dich nicht, kann das Amt die Zahlungen für das Semester innerhalb von 4 Wochen vollständig und zur sofortigen Zahlung zurückfordern – und es droht zusätzlich eine „Ordnungswidrigkeitsstrafe“.

V

Verlängerung der Förderungsdauer

Für jedes Studium gibt es eine festgelegte Förderungshöchstdauer (meist 6 bis 10 Semester). Frag im Zweifel bei uns nach. Eine Weiterförderung über diese Zeit hinaus ist möglich, zum Beispiel wenn es gute Gründe für eine Verzögerung gibt oder mit dem Flexibilitätssemester.

Gute Gründe für eine Verlängerung können sein: Krankheit, Pflege naher Angehöriger, Mitarbeit in Hochschulgremien (AStA, Fachschaftsrat etc.) oder die Erziehung eines Kindes bis 14 Jahre.

Außerdem kannst du ohne Angaben von Gründen einmalig ein Flexibilitätssemester beantragen. So gibt es BAföG einfach ein Semester länger.

Vermögen

Im BAföG-Antrag gibst du dein gesamtes Vermögen an. Dazu gehören Konten, Sparguthaben, Wertpapiere, Fahrzeuge oder Immobilien – auch wenn sie auf deinen Namen laufen oder für dich angelegt wurden.

Die Freibeträge liegen aktuell bei 15.000 Euro (wenn du unter 30 bist) und 45.000 Euro (wenn du über 30 bist).

Praktisch: Liegt dein gesamtes Vermögen unter 10.000 Euro, kannst du das Formblatt „Vereinfachte Vermögensfeststellung“ nutzen – dann musst du keine Nachweise einreichen.

Vorausleistung

Für die BAföG-Berechnung brauchst du Formblatt 3 und die Einkommensangaben deiner Eltern. Weigert sich ein Elternteil, die Unterlagen abzugeben, kannst du die sogenannte „Vorausleistung“ beantragen. Das gilt auch, wenn ein Elternteil den errechneten Anteil nicht zahlen will (wenn du also nicht den Höchstsatz bekommst).

Trifft das auf dich zu? Melde dich bei uns. Wir unterstützen dich, damit du in Ruhe studieren kannst. Wir kümmern uns für dich um die unterhaltsrechtlichen Fragen mit dem betreffenden Elternteil.

W

Wiederholungsantrag

Schau beim Punkt „Folgeantrag“ vorbei.

Wohnpauschale

Für deine Wohnkosten bekommst du eine feste Pauschale – deine tatsächliche Miete spielt dabei keine Rolle.

Wenn du nicht bei deinen Eltern wohnst, sind das aktuell 380 Euro im Monat. Wohnst du noch zuhause, bekommst du 59 Euro monatlich.

Z

Zuständigkeiten

Wir sind für Studierende folgender Hochschulen zuständig:

  • Universität Bielefeld
  • Hochschule Bielefeld
  • Technische Hochschule Ostwestfalen-Lippe
  • Hochschule für Musik Detmold
  • Hochschule für Kirchenmusik Herford
  • Fachhochschule des Mittelstands Bielefeld
  • Fachhochschule der Wirtschaft Bielefeld & Gütersloh
  • Fachhochschule der Diakonie Bielefeld