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Wohnen FAQ

Fragen & Antworten rund ums Wohnen

Hier findest du Antworten auf häufige Fragen rund ums Wohnen beim Studierendenwerk Bielefeld.

Bewerbung | Miete & Vertrag | WG, Untervermietung & Auszug | Wohnen & Ausstattung | Einzug & Alltag | Auszug

Bewerbung

Wer kann sich für ein Apartment oder Zimmer bewerben?

Für unsere Wohnplätze können sich in erster Linie folgende Personengruppen bewerben:

  • Studierende an der Universität und Hochschule Bielefeld (HSBI)
  • Studierende der Technischen Hochschule OWL (TH OWL)
  • Studierende der Hochschule für Musik (HfM) in Detmold
  • keine Promotionsstudierende (Ausnahme: Wohnplätze in Minden und in der Gutenbergstr. in Detmold)
  • keine Zweithörer:innen

Darüber hinaus können sich auch die folgenden Personengruppen auf unsere Wohnplätze bewerben:

  • Schüler:innen am Oberstufenkolleg Bielefeld (max. 70)
  • Studierende an der Ruhr-Universität Bochum, die ihr Medizinstudium in Minden fortsetzen
  • Programmstudierende (solltet ihr im Anschluss an euren befristeten Mietvertrag an einem weiteren Wohnheimplatz interessiert sein, gebt uns frühestmöglich Bescheid, damit wir euch aufgrund der langen Wartezeiten direkt auf die Warteliste setzen können)
  • Studierende anderer staatlicher Hochschulen (wohnberechtigt max. befristet für ein 1/2 Jahr)

In Minden und in der Gutenbergstraße in Detmold können sich auch folgende Personen bewerben:

  • Schüler:innen (z. B. am Westfalen-Kolleg, Weser-Kolleg, Leo-Sympher-Berufskolleg)
  • Auszubildende
  • Praktikant:innen
  • Immatrikulierte Promotionsstudierende
  • Diplomand:innen

Wie bewerbe ich mich für ein Apartment oder Zimmer?

Die Bewerbung für einen Wohnheimplatz läuft online über unser Bewerbungsportal – egal ob du dich für ein Apartment, ein Einzelzimmer oder einen Platz in einer WG interessierst. Bewerben kannst du dich, sobald du den Zulassungsbescheid erhalten hast.

Bei Wohngemeinschaften wählen die aktuellen Bewohner:innen ihre neuen Mitbewohner:innen selbst aus. Die WGs verbreiten ihr Wohnungsangebot über die Internetseite des Studierendenwerks oder aber auch über WG-Gesucht oder Kleinanzeigen. Spätestens nach der Auswahl durch die WG erfolgt die offizielle Bewerbung über unser Bewerbungsportal. Bitte gib bei deiner Bewerbung deshalb an, um welche WG in welchem Wohnheim es sich handelt.

Nach dem Absenden deiner Bewerbung erhältst du automatisch eine E-Mail mit einem Bestätigungslink. Wichtig: Erst wenn du diesen Link bestätigt hast, geht deine Bewerbung vollständig bei uns ein. Schau am besten auch in deinem Spam-Ordner nach. Sollte der Bestätigungslink älter als 7 Tage sein, müsstest du dich bitte einmal ganz neu bewerben.

Welche Unterlagen brauche ich für die Bewerbung?

Für deine Online-Bewerbung benötigen wir:

  • persönliche Daten inklusive E-Mail-Adresse
  • gewünschter Standort und Wohnheim
  • bevorzugte Wohnform (z. B. WG oder Apartment)
  • gewünschter Einzugstermin
  • Angabe deiner Hochschule
  • Immatrikulationsbescheinigung oder Zulassungsbescheid
  • Passbild
  • Ausweisnummer

Damit deine Bewerbung aktiv bleibt, musst du sie regelmäßig über einen Link bestätigen, den wir dir vierteljährlich per E-Mail zusenden.

Sobald wir dir einen Wohnplatz anbieten können, erhältst du eine Reservierung per Mail. Aufgrund der hohen Nachfrage kann die Wartezeit aktuell etwa drei bis vier Semester betragen.

Warum habe ich keine Bestätigungsmail erhalten?

Falls du keine E-Mail erhalten hast, schau bitte auch in deinem Spam-Ordner nach. Manchmal wird die Nachricht dort automatisch einsortiert. Sollte auch dort keine Mail angekommen sein, bewerbe dich bitte noch einmal neu.

Wie lange sind die Wartezeiten?

Die Nachfrage nach Wohnplätzen ist hoch. Für Einzel- und Großraumapartments beträgt die Wartezeit aktuell in der Regel etwa drei bis vier Semester.

Bei WG-Zimmern gibt es keine Warteliste: Freie Zimmer werden meist direkt von den aktuellen Bewohner:innen vergeben – häufig über die Internetseite des Studierendenwerks oder Plattformen wie WG-Gesucht oder Kleinanzeigen.

Sobald wir dir einen passenden Wohnplatz anbieten können, melden wir uns automatisch per E-Mail bei dir. Deinen aktuellen Wartelistenplatz kannst du natürlich gelegentlich bei uns erfragen. Bitte hab aber Verständnis dafür, dass wir häufige Nachfragen nicht immer beantworten können.

Miete & Vertrag

Was kostet ein Zimmer?

Die Mietpreise variieren je nach Wohnanlage, Zimmergröße und Ausstattung. Aktuell liegen sie zwischen 212 € und 491,20 € warm – inklusive Nebenkosten und überwiegend auch inklusive Internet. Die genauen Preise findest du auf den jeweiligen Wohnheimseiten.

Was ist im Mietpreis enthalten?

Im Mietpreis sind die Nebenkosten bereits enthalten. Dazu gehören zum Beispiel Kosten für Strom, Wasser, Heizung, allgemeine Betriebskosten und in den meisten Wohnanlage auch ein 1&1-Highspeed-Internetanschluss. In den Wohnanlagen Gutenbergstraße und Morgenbreede 17–23 kümmern sich die Mieter:innen selbst um die Stromversorgung. Die Miete kann sich erhöhen, wenn Sondernutzungen oder zusätzliche Serviceleistungen vereinbart werden.

Ist Internet im Mietpreis enthalten?

In diesen Wohnanlagen ist ein 1&1 Glasfaser-Highspeed-Internetanschluss vorhanden. Die Kosten dafür sind in der Grundmiete enthalten. Der vorhandene Anschluss ist Bestandteil des Wohnangebots und kann nicht abgewählt werden:

  • Arndtstr. 12–18, Große-Kurfürsten-Str. 66-78
  • Huberstraße 8
  • Jakob-Kaiser-Straße 14, 14 a ,14b
  • Jakob-Kaiser-Straße 16
  • Morgenbreede 15
  • Morgenbreede 17-23
  • Morgenbreede 29-33
  • Morgenbreede 6, 10, 14
  • Stennerstraße/Storchsbrede 21-23
  • Universitätsstraße 11-17
  • Universitätsstraße 1-9
  • Voltmannstraße 205
  • Walther-Rathenau-Str. 48
  • Walther-Rathenau-Str. 56
  • Wertherstraße 148
  • Wertherstraße 160,162
  • Schenkendorfstraße 129, Minden
  • Mozartstraße 17, Detmold
  • Gutenbergstraße, Detmold

In den übrigen Wohnanlagen muss der Internetzugang über die üblichen kommerziellen Netze und Provider geregelt werden. Das betrifft die folgenden Wohnanlagen:

  • Altenbrede 1-7
  • Am Hallenbad 3-9
  • Weißenseeweg 2
  • Tonhallenstraße 2 (Minden)

Wie hoch ist die Kaution?

Vor Mietbeginn ist eine Reservierungsgebühr in Höhe von 300 €, die mit Beginn des Mietverhältnisses auf die Kaution angerechnet wird, zu zahlen. Sobald die 300 € bei uns eingegangen ist, erhältst du deine Vertragsunterlagen. Die Rückzahlung erfolgt innerhalb von 6 Monaten; in der Regel vier bis acht Wochen nach Mietende – sofern keine Schäden am Mietobjekt festgestellt wurden. Wenn du innerhalb der Wohnanlagen des Studierendenwerks umziehst, wird zunächst eine neue Kaution fällig. Die bisherige Kaution bekommst du anschließend zurück.

Welche Kündigungsfristen gelten?

Für Apartments gilt eine Kündigungsfrist von ca. sechs Wochen. Die Kündigung muss spätestens bis zum 15. des Vormonats schriftlich bei deiner zuständigen Ansprechperson in der Wohnungsverwaltung eingehen.

In Wohngemeinschaften gelten besondere Regelungen: Zieht nur eine Person aus der WG aus, so endet das Mietverhältnis, sobald eine passende Nachmieterin oder ein passender Nachmieter gefunden wurde. Kündigt eine komplette WG gemeinsam, gilt ebenfalls die Kündigungsfrist von ca. sechs Wochen.

Wie lange kann ich im Wohnheim wohnen?

Die reguläre Wohnzeit in unseren Wohnanlagen beträgt maximal vier Jahre.

Für Mieter:innen, die sich in den Abschlussprüfungen befinden, kann auf Antrag die Wohnzeit um bis zu 15 Monate verlängert werden. Mit dem Antrag ist eine Bescheinigung des zu ständigen Prüfungsamtes vorzulegen.

Die Mietdauer kann auch aus anderen gewichtigen Gründen um einen angemessenen Zeitraum verlängert werden. Anträge auf Verlängerung der Mietdauer sind spätestens zwei Monate vor Ablauf der Frist schriftlich zu stellen.

WG, Untervermietung & Auszug

Wie funktioniert die Nachmietersuche in WGs?

Freie Zimmer in unseren Wohngemeinschaften werden direkt von den aktuellen Bewohner:innen vergeben – zum Beispiel über die Internetseite des Studierendenwerks, WG-Gesucht oder Kleinanzeigen. Wenn jemand aus einer WG auszieht, endet das Mietverhältnis erst, sobald eine passende Nachmieterin oder ein passender Nachmieter gefunden wurde.

Kann ich mein Zimmer untervermieten oder zwischenvermieten?

Ja. Sowohl eine Untervermietung als auch eine Zwischenmiete sind grundsätzlich in WGs sowie in Apartments möglich. Wenn du dein Apartment untervermieten möchtest, so ist dies für maximal 6 Monate möglich.

Du bleibst in dieser Zeit weiterhin Hauptmieter:in und damit auch verantwortlich für das Zimmer oder Apartment. Deine reguläre Wohnzeit läuft währenddessen normal weiter.

Wenn du dein WG-Zimmer für bis zu drei Monate weitergeben möchtest, gilt dies als Untervermietung. In diesem Fall benötigst du auf jeden Fall vor der Untervermietung die Zustimmung des Teams Wohnen. Du bleibst in dieser Zeit weiterhin Hauptmieter:in und damit auch verantwortlich für das Zimmer. Deine reguläre Wohnzeit läuft währenddessen normal weiter.

Dauert der Zeitraum länger als drei Monate, handelt es sich um eine Zwischenmiete. Dafür muss das bestehende Mietverhältnis zunächst beendet werden. Gleichzeitig wird mit der Zwischenmieterin oder dem Zwischenmieter ein befristeter Mietvertrag abgeschlossen.

Ein späterer Wiedereinzug ist grundsätzlich möglich. Wichtig ist dafür, dass der geplante Wiedereinzug bereits bei der Kündigung angegeben wird und eine Zustimmung der WG vorliegt. Während der Zwischenmiete pausiert deine Wohnzeit und läuft erst mit dem Wiedereinzug weiter.

Wohnen & Ausstattung

Gibt es barrierefreie Wohnplätze?

Ja. In einigen unserer Wohnanlagen bieten wir barrierefreie oder barrierearme Wohnplätze an. Studierende mit Behinderung werden bei der Vergabe entsprechender Wohnräume bevorzugt berücksichtigt. Barrierefreie oder barrierearme Wohnmöglichkeiten gibt es aktuell unter anderem in folgenden Wohnanlagen:

  • Morgenbreede 29–33
  • Weißenseeweg 2
  • Walther-Rathenau-Straße 48
  • Walther-Rathenau-Straße 56–58
  • Schenkendorfstraße 129
  • Wertherstraße 160–162

Sind die Zimmer möbliert?

Je nach Wohnanlage gibt es vollmöblierte, teilmöblierte und unmöblierte Zimmer oder Apartments. Welche Ausstattung vorhanden ist, kannst du den Beschreibungen auf unseren Internetseiten entnehmen.

Was ist ein Apartment?

Unsere Apartments verfügen über:

  • eine eigene Küchenzeile
  • ein eigenes Bad mit Dusche und WC
  • eine teil- oder vollmöblierte Ausstattung

Die genaue Ausstattung kann je nach Wohnanlage variieren.

Gibt es Wohnungen oder Apartments für Paare oder Familien?

Ja. Unsere Großraumapartments oder aber Wohnungen in einigen Häusern eignen sich besonders für Paare oder Alleinerziehende mit Kind.

Ist die Haltung von Haustieren in den Wohnanlagen gestattet?

Das Halten von Hunden und Katzen ist in all unseren Wohnlagen nicht gestattet. Käfigtiere sind nur mit Einverständnis der Mitbewohner zugelassen.

Einzug & Alltag

Kann ich persönlich beraten werden?

Ja. Wenn du Fragen rund ums Wohnen hast oder etwas persönlich klären möchtest, kannst du unkompliziert einen Termin mit dem Team Wohnen vereinbaren. Die Terminbuchung läuft online über unsere Terminvergabe.

Unsere regulären Beratungszeiten:
Montag & Donnerstag: 09:00–14:00 Uhr
Dienstag: 09:00–15:00 Uhr

Vor Semesterstart sind nach Absprache auch zusätzliche Termine möglich.

Bekomme ich eine Wohnungsgeberbestätigung?

Ja. Die Wohnungsgeberbestätigung für die Ummeldung bei der Stadt erhältst du automatisch zusammen mit deinen Vertragsunterlagen.

Wie läuft die Schlüsselübergabe ab?

Beim Einzug wird gemeinsam ein Übergabeprotokoll erstellt, in dem mögliche Mängel festgehalten werden. Anschließend erhältst du deine Schlüssel gegen Empfangsbestätigung.

Was mache ich bei Schäden oder Reparaturen?

Bitte melde Schäden oder erforderliche Reparaturen direkt deinem zuständigen Hausmeister oder deiner zuständigen Hausmeisterin. Die Kontaktdaten findest du in deiner Wohnanlage.

Wer ist meine Ansprechperson?

Für jede Wohnanlage gibt es feste Ansprechpartner:innen im Team Wohnen sowie zuständige Hausmeister:innen. Sind diese mal nicht erreichbar, gibt es selbstverständlich eine Vertretung.

Muss ich Rundfunkbeiträge zahlen?

Ja. Der Rundfunkbeitrag wird pro Wohnung erhoben. In WGs wird der Betrag in der Regel gemeinsam getragen. Unter bestimmten Voraussetzungen – zum Beispiel bei BAföG-Bezug – kannst du dich von der Beitragspflicht befreien lassen. Mehr Informationen rund um den Rundfunkbeitrag für Studierende: www.rundfunkbeitrag.de

 

Darf ich Besuch empfangen?

Besuch ist selbstverständlich möglich. Bitte nimm dabei Rücksicht auf deine Mitbewohner:innen und die Hausgemeinschaft. Besuche über längere Zeiträume sind nicht zulässig.

Gibt es Gemeinschaftsräume?

In den meisten Wohnanlagen gibt es Gemeinschaftsbereiche, die von allen Bewohner:innen genutzt werden können – zum Beispiel Gemeinschaftsküchen, Gemeinschaftsterrassen, Aufenthaltsräume oder Lernbereiche. Welche Räume vorhanden sind und wie sie genutzt werden können, ist in den Wohnanlagen unterschiedlich geregelt. Informationen dazu erhältst Du beim Hausmeister oder beim Team Wohnen.

Was passiert bei Schlüsselverlust?

Bitte melde einen verlorenen Schlüssel möglichst sofort deinem zuständigen Hausmeister oder deiner zuständigen Hausmeisterin.

Je nach Wohnanlage und Schließsystem können Kosten für Ersatzschlüssel oder einen Austausch der Schließanlage entstehen.

Kann ich innerhalb der Wohnanlagen umziehen?

Ja. Wenn du innerhalb der Wohnanlagen des Studierendenwerks umziehen möchtest, kannst du einen Umzugsantrag bei uns stellen. Falls ein Umzug möglich ist, wird Aufwandserstattungsbetrag von 25 Euro erhoben. Umzugsanträge können frühestens 3 Monate nach Einzug gestellt werden und laufen wie Bewerbungen auch über die Warteliste und sind somit auch mit längeren Wartezeiten verbunden.

Auszug

Wie läuft der Auszug ab?

Vor deinem Auszug vereinbarst du bitte rechtzeitig – spätestens fünf Werktage vor Vertragsende – einen Termin mit deinem zuständigen Hausmeister oder deiner zuständigen Hausmeisterin. Beim Auszug wird das Zimmer oder Apartment gemeinsam übergeben. Eventuelle Schäden oder offene Punkte werden dabei dokumentiert.

Auszüge sind montags bis freitags während der üblichen Arbeitszeiten möglich. Fällt das Mietende auf einen Samstag, Sonn- oder gesetzlichen Feiertag, sind Auszüge spätestens am letzten Werktag (außer samstags) des Monats bis 10:00 Uhr durchzuführen. Die Rückzahlung der Kaution erfolgt innerhalb von 6 Monaten; in der Regel vier bis acht Wochen nach Mietende, sofern keine Schäden am Mietobjekt festgestellt wurden.

Du fragst. Wir räumen auf.