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Essen & Trinken FAQ

Deine Fragen. Klar beantwortet. 

Allergene & Kennzeichnungen

Wie werden Allergene, Zusatzstoffe und weitere Hinweise gekennzeichnet?

Die Kennzeichnung hat für uns einen sehr hohen Stellenwert, weil wir wissen, wie wichtig das für viele von euch ist. Die Angaben beziehen sich auf die Zutaten, die laut Rezept verwendet werden.

Allergene und Zusatzstoffe werden bei uns transparent in den Speiseplänen ausgewiesen – wie gesetzlich vorgeschrieben (EU-Lebensmittelinformationsverordnung).

Die 14 kennzeichnungspflichtigen Allergene (z. B. Gluten, Milch, Nüsse, Soja etc.) sind mit Codes A20–A33 gekennzeichnet und beziehen sich auf die verwendeten Zutaten im Rezept.

Zusatzstoffe (z. B. Farb- und Konservierungsstoffe, Süßungsmittel oder Geschmacksverstärker) werden über die Codes Z1–Z10 dargestellt.

Zusätzlich nutzen wir freiwillige Kennzeichnungen (F11–F18 und Piktogramme), die dir die Auswahl erleichtern – zum Beispiel für Fleischarten, Alkohol sowie vegetarische und vegane Gerichte.

In unseren Küchen werden täglich viele verschiedene Zutaten verarbeitet. Trotz sorgfältiger Arbeitsweise kann daher nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass einzelne Speisen unbeabsichtigt mit anderen Allergenen in Kontakt kommen. Solche sogenannten Kreuzkontaminationen können insbesondere im Selbstbedienungsbereich entstehen.

Was bedeuten die Kennzeichnungen und Piktogramme?

Allergene (A20 - A33)

  • A20 Gluten     
  • A21 Krebstiere 
  • A22 Ei 
  • A23 Fisch 
  • A24 Erdnüsse 
  • A25 Soja 
  • A26 Milch / Laktose 
  • A27 Schalenfrüchte (z. B. Mandel, Haselnuss, Walnuss, Cashew, Pecannuss, Paranuss, Pistazie, Macadamia) 
  • A28 Sellerie 
  • A29 Sesam 
  • A30 Senf 
  • A31 Schwefeldioxid 
  • A32 Lupinen 
  • A33 Weichtiere 

 

Zusatzstoffe (Z1–Z16)

  • Z1 Farbstoff 
  • Z2 Konservierungsstoff 
  • Z3 Antioxidationsmittel 
  • Z4 Geschmacksverstärker 
  • Z5 geschwefelt 
  • Z6 geschwärzt 
  • Z7 gewachst 
  • Z8 Phosphat 
  • Z9 Süßungsmittel 
  • Z10 Phenylalaninquelle 
  • Z11 koffeinhaltig 
  • Z12 chininhaltig 
  • Z13 mit Zuckerarten und Süßungsmitteln 
  • Z14 kann bei übermäßigem Verzehr abführend wirken 
  • Z15 taurinhaltig 
  • Z16 kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen 

 

Freiwillige Kennzeichnung (F41–F50)

  • F41 Lamm 
  • F42 Schwein 
  • F43 Rind 
  • F44 Geflügel 
  • F45 Wild 
  • F46 Alkohol 
  • F47 vegetarisch 
  • F48 vegan 
  • F49 Gelatine vom Rind 
  • F50 Gelatine vom Schwein

Kann ich sicher sein, dass ein Gericht keine Allergene enthält?

Die Kennzeichnung von Allergenen hat bei uns einen sehr hohen Stellenwert. Wir arbeiten sorgfältig und kennzeichnen alle Zutaten transparent auf Basis der Rezepturen. Trotzdem gilt: In der Gemeinschaftsverpflegung – also in Großküchen wie unseren – kann nicht zu 100 % ausgeschlossen werden, dass Speisen Spuren von Allergenen enthalten.

Um Speisen vollständig allergenfrei anbieten zu können, müssten Rezepturen, Einkauf, Lagerung und Küchenabläufe vollständig getrennt organisiert werden – inklusive eigener Geräte, Arbeitsflächen und Utensilien. Das ist in unserer Großküche praktisch nicht umsetzbar. Durch die Verarbeitung vieler verschiedener Zutaten und Arbeitsgänge kann es trotz größter Sorgfalt zu sogenannten Kreuzkontaminationen kommen. 

Daher gilt: Die Kennzeichnung von Allergenen ist für uns zentral und wird mit großer Sorgfalt umgesetzt. Trotzdem können wir keine Garantie für die vollständige Allergenfreiheit einzelner Gerichte übernehmen. Deine Gesundheit geht vor – deshalb solltest du selbst einschätzen, wie stark deine Allergie oder Unverträglichkeit ist.

Wenn du unsicher bist, sprich uns gern an – wir unterstützen dich so gut wie möglich.

Preise

Wie kalkulieren wir unsere Preise?

Die Preise für Speisen und Getränke in unseren Mensen und Cafeterien werden nach dem Vollkostenprinzip kalkuliert. Das bedeutet: Die Verkaufspreise spiegeln die tatsächlichen Kosten für Einkauf, Personal, Energie, Betrieb und Infrastruktur wider. Dabei gilt in allen Einrichtungen ein Drei-Preismodell für:

  • Studierende
  • Hochschulbedienstete
  • externe Gäste

Die Preise unterscheiden sich wie folgt: Studierende zahlen einen subventionierten Preis, Hochschulbedienstete den Vollkostenpreis ohne Gewinnzuschlag und externe Gäste den Vollkostenpreis zuzüglich eines Aufschlags von etwa fünf Prozent.

Warum zahlen Studierende weniger als Hochschulbedienstete und Gäste?

Das Studierendenwerk hat den Auftrag, Studierenden den Alltag zu erleichtern und Chancengleichheit zu fördern. Dazu gehört ein bezahlbares, ausgewogenes Essensangebot. Subventionen sorgen dafür, dass alle Studierenden – unabhängig von ihrer finanziellen Situation – Zugang zu guter Verpflegung auf dem Campus haben.

Auch für Studierende werden die Preise zunächst auf Basis der tatsächlichen Vollkosten kalkuliert – also unter Berücksichtigung von Einkauf, Personal, Energie und Betrieb. Anschließend wird dieser Preis durch Subventionen reduziert. Diese setzen sich aus den Sozialbeiträgen der Studierenden sowie aus Zuschüssen des Landes NRW zusammen. Dadurch kannst du dein Essen zu einem deutlich günstigeren Preis bekommen.

Hochschulbedienstete und externe Gäste erhalten keine Subventionen. Hochschulbedienstete zahlen den regulären Vollkostenpreis. Externe Gäste zahlen ebenfalls den Vollkostenpreis, zuzüglich eines Aufschlags von etwa fünf Prozent.

Warum gibt es keine Subventionen für Hochschulbedienstete?

Subventionen werden gezielt eingesetzt, um Studierende finanziell zu entlasten und ihnen ein bezahlbares Essensangebot zu ermöglichen. Die dafür verwendeten Mittel stammen aus den Sozialbeiträgen, die ausschließlich von Studierenden gezahlt werden, sowie aus NRW-Landeszuschüssen, die speziell zur Förderung der Studierenden bestimmt sind. Diese Gelder sind zweckgebunden und dürfen nicht für die Unterstützung anderer Gäste verwendet werden.

Warum ist die Kalkulation nach dem Vollkostenprinzip notwendig?

Nur durch eine faire und kostendeckende Preisgestaltung kann die wirtschaftliche Stabilität unserer Mensen und Cafeterien langfristig gesichert und das Angebot aufrechterhalten werden. In den vergangenen Jahren haben die bisherigen Preise die tatsächlichen Kosten nicht abgedeckt. Das führte dazu, dass die Finanzierung zunehmend schwieriger wurde und das Angebot langfristig gefährdet war.

Ich habe Fragen zum Preismodell. An wen wende ich mich?

Du hast Fragen zum Preismodell oder möchtest mit uns darüber ins Gespräch kommen? Das Team der Unternehmenskommunikation steht dir hierfür jederzeit und gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf deine Nachricht: unternehmenskommunikation@stwbi.de.

Bezahlen

Wie kann ich bezahlen?

Bei uns bezahlst du bargeldlos. 

Wenn du den günstigeren Studierendenprei/Bedienstetenpreis nutzen möchtest, musst du mit deiner UniCard/HochschulCard/InterCard bezahlen. Nur so kannst du den subventionierten Preis in Anspruch nehmen. Bezahlst du stattdessen z. B. mit deiner EC-Karte (o. ä), wird automatisch der Gästepreis berechnet.

Wie kann ich meine UniCard/HochschulCard aufladen?

Am Servicepoint im Gebäude X auf dem Campus Bielefeld sowie an den Kassen aller Mensen und Cafeterien des Studierendenwerks können Aufladungen mit EC-Karte, Kreditkarte, Google Pay und Apple Pay getätigt werden. Aufladungen sind in Fünf-Euro-Schritten möglich.

Darüber hinaus gibt es an allen Standorten (Bielefeld, Detmold, Höxter Lemgo, Minden) Bargeldaufwerter, an denen die HochschulCard/UniCard mit Bargeld aufgeladen werden kann. An den Standorten der TH OWL gibt es zusätzlich separate EC-Aufwerter.

Meine UniCard/HochschulCard funktioniert nicht. Woran kann das liegen?

Fehlermeldungen

Die Fehlermeldung (z.B. Fehler 38/...) wird angezeigt, wenn die Karte beim vorherigen Abbuchungsvorgang zu schnell vom Lesegerät weggezogen wurde. Der Fehler kann nur an demselben Gerät behoben werden, an dem er auch entstanden ist. Bitte wenden dich an das Personal des Studierendenwerks. 

Karte ungültig

Die Hochschulkarte/InterCard muss an dem entsprechenden Gerät der Hochschule einmal pro Semester validiert werden. 

Sonstige Probleme

Durch mechanische oder magnetische Einwirkungen kann die Karte unlesbar werden. In solchen Fällen muss sie ersetzt werden. Die Hochschulkarte/InterCard kann auf dem Campus Bielefeld am Servicepoint im Gebäude X zurückgeben werden. Kommst du nicht aus Bielefeld? Dann wende dich bitte an kartenmanagement@stwbi.de.

Wie erhalte ich meinen Pfandbetrag zurück?

Die Pfandbons können an den Kassen vorgelegt und die Pfandbeträge auf das bargeldlose Zahlungsmittel deiner Wahl zurückgebucht werden.

Was passiert mit meinem Restguthaben?

Wird das Studium beendet, unterbrochen etc., kann das aktuelle Restguthaben ausgezahlt werden. Wende dich dafür bitte auf dem Campus Bielefeld an unseren Servicepoint im Gebäude X und darüber hinaus an kartenmanagement@stwbi.de.

Was tun bei Verlust der HochschulCard/Intercard?

Wenn du die Karte in den Mensen und Cafeterien des Studierendenwerks verloren hast, wende dich bitte an das Personal, auf dem Campus Bielefeld an den Servicepoint im Gebäude X oder die Fundbüros der Hochschulen. Alternativ schreib bitte eine E-Mail an kartenmanagement@stwbi.de.

Entspricht das UniCard/HochschulCard-System den Datenschutzrichtlinien?

Bei der Nutzung deiner UniCard/HochschulCard werden nur die Informationen ausgelesen, die wirklich nötig sind – die Kartennummer und dein Status (z. B. Studierender, Beschäftigter oder Gast), damit der richtige Preis berechnet werden kann. Es werden keine Bewegungsprofile erstellt. Die Bezahlung funktioniert pseudonym. Das heißt: Deine Zahlungen werden über die Kartennummer abgewickelt – ohne Bezug zu deinem Namen oder deiner Uni-ID.

Du fragst. Wir servieren Antworten.