Zeit für deinen BAföG-Wiederholungsantrag!
Stellt euren BAföG-Wiederholungsantrag in der Regel alle 12 Monate, jeweils zum Ende eures Bewilligungszeitraums, den ihr auf eurem BAföG-Bescheid findet. Am besten beginnt ihr drei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraums, um Verzögerungen und Förderlücken zu vermeiden. Und wenn ihr das hier lest und euer Wiederholungsantrag ansteht: Am besten direkt jetzt loslegen!
Für Studierende der Fachhochschulen bedeutet das, dass der Bewilligungszeitraum im August 2026 ausläuft und für eine Weiterförderung ab September 2026 ein Folgeantrag gestellt werden muss. Für Studierende der Universität läuft der Bewilligungszeitraum im September 2026 aus und der Folgeantrag muss für den Zeitraum ab Oktober 2026 eingereicht werden.
Der Bewilligungszeitraum kann auf dem BAföG-Bescheid eingesehen werden. Eine Übersicht Ihres BAföG-Bescheids finden Sie hier: Bescheid-Check: Bescheidübersicht.
Wie Antrag stellen?
Die erforderlichen Formblätter findet ihr zum Download auf unserer Website, auf www.bafög.de oder stellt am besten gleich euren Wiederholungsantrag über BAföG Digital unter www.bafoeg-digital.de.
Tipps für eine reibungslose Bearbeitung
- Frühzeitig einreichen: Reicht euren Antrag so früh wie möglich ein, idealerweise 3 Monate vor Ablauf, um eine lückenlose Förderung sicherzustellen.
- Vollständigkeit prüfen: Achtet darauf, alle erforderlichen Unterlagen beizulegen – unvollständige Anträge verzögern die Bearbeitung.
Bei Fragen rund um euren Wiederholungsantrag könnt ihr gern unser BAföG-Beratungsbüro aufsuchen:
Öffnungszeiten:
Montag, Mittwoch, Freitag: 9:00–12:00 Uhr
Dienstag, Donnerstag: 12:30–15:30 Uhr
Ort: A0-102 im Universitätshauptgebäude