
Alles rund um Ihren
BAföG Antrag
Der BAföG-Antrag
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird beim BAföG-Amt am jeweiligen Hochschulort gestellt.
Studierende im Zuständigkeitsbereich des Studierendenwerks Bielefeld stellen ihren Antrag bitte an:
postalisch | persönlich |
Studierendenwerk Bielefeld Amt für Ausbildungsförderung Postfach 10 02 03 33502 Bielefeld | Studierendenwerk Bielefeld Amt für Ausbildungsförderung Universitätshauptgebäude Gebäudeteil C2 Universitätsstraße 25 33615 Bielefeld |
Wann muss der Antrag eingereicht werden?
Möglichst bald nach der Immatrikulation! Ausbildungsförderung wird nicht rückwirkend, sondern frühestens vom Tage der Antragstellung an gezahlt. Der erste Antrag kann formlos gestellt werden, möglichst aber auf dem Formblatt 1.
Wo gibt es Antragsformulare?
Beim Studierendenwerk Bielefeld (Universitäts-Hauptgebäude, C2 - 200). Bitte beachten Sie, dass ein Versand der Antragsvordrucke nur nach Zusendung eines frankierten Rückumschlags möglich ist. Direkt-Download vom Server hier.
BAföG-Antrag online stellen
Reichen Sie Ihre Unterlagen über das Portal BAföG Digital ein.
BAföG Flyer
Weitere nützliche Informationen finden Sie auch in diesem Flyer.
Was gehört zu einem vollständigen BAföG-Antrag?
- Antrag auf Ausbildungsförderung (Formblatt 1),
- Dokumentation des schulischen und beruflichen Werdegangs (nur beim Erstantrag, Anlage 1 zu Formblatt 1),
- Studienbescheinigung nach § 9 BAföG der entsprechenden Ausbildungsstätte,
- Einkommenserklärung der Eltern und des Ehegatten (Formblatt 3).
- Für jeden Einkommensbezieher ist eine Einkommenserklärung erforderlich.
- Für die Berechnung der Ausbildungsförderung sind grundsätzlich die Einkünfte des Ehegatten und der Eltern im vorletzten Kalenderjahr vor Beginn des Bewilligungszeitraumes relevant. Renten, steuerfreie Einnahmen wie z.B. Arbeitslosengeld, Krankengeld usw. sind separat zu belegen.
- Des Weiteren sind Nachweise über eine Krankenversicherung (wenn Sie selbst versichert sind) und Mietbescheinigungen (wenn Sie nicht bei den Eltern wohnen) erforderlich und können geltend gemacht werden.
Ihr Antrag per Mail oder De-Mail
Hier finden Sie weitere Informationen
