Studierendenwerk Bielefeld
Wir über uns
Das Studierendenwerk Bielefeld
Damit Studieren gelingt, kümmern sich die Studierendenwerke um die grundlegenden Alltagsbedürfnisse: Wohnen, Essen und Geld.
Wir bieten oder vermitteln geeignete Zimmer und Wohnungen, bearbeiten die Anträge für Studienfinanzierung (BAföG) und garantieren für alle Hochschulangehörigen täglich eine große Auswahl an Menüs und Zwischenmahlzeiten in unseren Mensen und Cafeterien. Zudem betreuen wir rund 155 Studierendenkinder in drei eigenen Kindertagesstätten.
Gegründet wurde das Studierendenwerk Bielefeld - damals noch unter dem Namen "Studentenwerk Bielefeld" und als eingetragener Verein - am 7. September 1968, ein Jahr vor der Gründung der Universität. So war sichergestellt, dass die ersten Studierenden der Hochschule bereits ein funktionierendes BAföG-Amt und eine Mensa vorfanden.
Inzwischen ist der Zuständigkeitsbereich gewachsen und wir arbeiten außer für die Universität Bielefeld auch für die Fachhochschule Bielefeld, die Hochschule OWL und die Hochschule für Musik. An den Standorten dieser Hochschulen in Bielefeld, Minden, Lemgo, Detmold und Höxter betreiben wir Mensen und Cafeterien. Wohnheime haben wir in Bielefeld, Minden und Detmold, Kindertagesstätten nur in Bielefeld. Das Amt für Ausbildungsförderung hat seinen Sitz ebenfalls in Bielefeld, Sprechstunden an den anderen Standorten werden angeboten.
Die Verantwortung für die Arbeit des Studierendenwerks liegt bei dem Geschäftsführer und dem Verwaltungsrat. Die Aufgaben dieser beiden Organe ergeben sich aus dem Studierendenwerksgesetz und der Satzung. Über die Unternehmensentwicklung informiert regelmäßig der Geschäftsbericht.
Das Studierendenwerk verfügt hauptsächlich über fünf Einnahmequellen, um seine Aufgaben zu erfüllen. Dies sind in erster Linie die eigenen Einnahmen aus den Mieten der Wohnanlagen und die Erträge aus den Gastronomieeinrichtungen. Eine wesentliche Einnahmequelle sind die Sozialbeiträge der Studierenden an den von uns betreuten Hochschulen, deren Höhe durch die Beitragsordnung festgelegt wird. Seit dem WS 2024/2025 sind dies 106,00 Euro pro Semester. Das Land NRW gewährt einen Festbetragszuschuss zu den gesetzlichen Aufgaben und finanziert durch eine Aufwandserstattung die Auftragsverwaltung für das BAföG. Schließlich werden unsere Kindertagesstätten mit Betriebskostenzuschüssen nach den Rahmenbedingungen des Kinderbildungsgesetzes NRW (KiBiz) bezuschusst.
Name: Studierendenwerk Bielefeld
Rechtsform: Anstalt des öffentlichen Rechts
Gründungsjahr: 1968
Mitarbeiterzahl: 401
Studierende im Zuständigkeitsbereich: 42.000 (WS 2021/22)
Bilanzsumme 2021: 84,91 Mio.
Hausanschrift:
Morgenbreede 2-4, 33615 Bielefeld
Postanschrift:
Postfach 10 27 53, 33527 Bielefeld
E-Mail: info(at)stwbi.de
home: www.studierendenwerk-bielefeld.de
Rechtliche Grundlagen
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Satzungpdf ∙ 92 KB
Beitragsordnung vom 20.03.2024pdf ∙ 119 KB
Erklärung zur Corporate GovernanceAufbauorganisation
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Organigram